ZUSÄTZLICHE RÜCKHALTESYSTEME
Die nachfolgenden Anweisungen sollen verhindern, dass das Entfalten des Airbags in
einer Unfallsituation behindert wird bzw. dass Verletzungen durch den A irbag selbst auf-
treten.
Der Airbag ist so konzipiert, dass er eine ergänzende Funktion zu den Sicher-
heitsgurten darstellt. Airbag und Sicherheitsgurt sind also untrennbare Elemente
desselben Sicherheitssystems. Es ist daher unbedingt notwendig, immer den Si-
cherheitsgurt anzulegen. Nicht angeschnallte Insassen sind bei einem Unfall der
Gefahr schwererer Verletzungen ausgesetzt und auch das Ausmaß der Verletzungen der
Haut beim Entfalten des A irbags kann sich vergrößern.
Die Airbags und Gurtstraffer werden bei Überschlag oder Heckaufprall nicht zwangsläu-
fig ausgelöst. Schläge gegen den Unterboden des Fahrzeugs (Bordsteine, Schlaglöcher,
Steine auf der Fahrbahn...) können zum A uslösen dieser Systeme führen.
– Eingriffe oder Änderungen jedweder Art am gesamten Airbag-System (Airbags, Gurt-
straffer, Steuergerät, Verkabelung...) sind strengstens untersagt (ausschließlich dem
qualifizierten Personal einer Vertragswerkstatt vorbehalten).
– Um die Funktionsfähigkeit zu erhalten und ein unbeabsichtigtes A uslösen zu vermeiden,
dürfen A rbeiten an den A irbagsystemen nur von entsprechend qualifizierten Mitarbeitern
der Vertragswerkstätten durchgeführt werden.
– Lassen Sie das Airbag-System aus Sicherheitsgründen nach einem Unfall, Diebstahl
oder versuchten Diebstahl überprüfen.
– Bei Verkauf/Verleih des Fahrzeugs müssen dem neuen Besitzer diese Sicherheitsvor-
schriften unbedingt mitgeteilt und die Bedienungsanleitung ausgehändigt werden.
– Vor dem Entsorgen des Fahrzeugs ist eine Vertragswerkstatt mit der fachgerechten Ent-
sorgung des Gasgenerators zu beauftragen.
1.30
Funktionsstörungen
å
Diese Warnlampe leuchtet beim
Starten des Motors auf und erlischt nach ca.
drei Sekunden.
Leuchtet sie nach Einschalten der Zündung
nicht auf bzw. erlischt nicht, so liegt eine Sy-
stemstörung vor.
Wenden Sie sich baldmöglichst an einen
Vertragspartner.
Verzögerungen können geminderten Schutz
bedeuten.