Bedingungen für Gewährleistung, Garantie und Haftung
Wir können für die Funktion unseres Kessels nur
dann gewährleisten und haften, wenn er richtig
eingebaut und betrieben wird.
Voraussetzung für Gewährleistung, Garantie und
Haftung ist, dass der gegenständliche Kessel
bestimmungsgemäß nur für Heizung und
Warmwasserbereitung mit maximal 2.000
Volllaststunden jährlich verwendet wird und
insbesondere die folgenden Rahmenbedingungen
bei Montage und Betrieb eingehalten werden:
Für die Aufstellung ist ein trockener Raum erfor-
derlich. Insbesondere Wäschetrockner im selben
Raum sind nur als Kondensationstrockner zulässig.
Die länderspezifi schen Bau- und Brandschutzvor-
schriften sind zu beachten.
Der Kessel ist zur Befeuerung mit Holzhackgut
G20 bis G50 - maximal W 35 (nach ÖNORM M
7133) P16 bis P45 - maximal M 35 (EN 14961-4)
geeignet.
Mit einer optional erhältlichen Abgasrückführung
können auch Holzpellets laut ÖNORM M 7135,
DIN 51731, EN 14961-2 Klasse A1, EN plus Klasse
A1 oder DINplus, sowie Elefantengras, sehr
trockene Tischlereiabfälle und Spanplatten
(nach BImSchV Brennstoffklasse 7, frei von halo-
genorganischen Verbindungen und ohne Holz-
schutzmittel) verbrannt werden. Ein Betrieb mit
ungeeigneten Brennstoffen, insbesondere mit stark
schlackenden Pellets, wie zum Beispiel aus Getrei-
deabfällen, oder stark korrodierendem Brennstoff,
wie zum Beispiel Kaliumchlorid gedüngter Miscan-
thus, ist unzulässig.
Als Wärmeträgermedium ist Wasser vorgesehen. Im
Falle besonderer Frostschutzerfordernisse dürfen
bis zu 30% Glykol beigemengt werden. Für die
Erstbefüllung der Heizanlage und Wiederbe-
füllung nach Reparaturen ist entkalktes Wasser
erforderlich. Bei der Erstbefüllung der Kessel bis 90
kW Leistung, darf der Wert von 20.000 lt°dH für
das Anlagevolumen (in Liter) multipliziert mit der
Härte (in Grad deutscher Härte) nicht überschritten
werden. Für Kessel über 90 kW Leistung, beträgt
die Grenze 30.000 lt°dH.
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Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten
Der pH-Wert ist zwischen 8 und 9 einzustellen.
Die Nachspeisung von kalkhaltigem Frischwasser
ist gering zu halten, um die Kesselsteinbildung zu
begrenzen. Es sind ausreichend Absperrorgane zu
setzen, um im Falle von Reparaturen eine Entlee-
rung großer Wassermengen zu vermeiden. Leck-
stellen im System sind umgehend zu reparieren.
Die Verbrennungsluft muss frei von aggressiven
Stoffen sein (z.B. Chlor und Fluor aus Lösungsmit-
teln, Reinigungsmitteln, Klebstoffen und Treib-
gasen oder Ammoniak aus Reinigungsmitteln), um
Korrosion in Kessel und Kamin zu vermeiden.
Als Schutz gegen Überdruck ist ein Sicherheits-
ventil (3 bar) und als Schutz gegen Überhitzung ist
ein thermisches Ablaufventil (95 °C) bauseits zu
installieren.
Als Schutz gegen Luftsaugen beim Abkühlen der
Anlage ist ein von einem Fachmann ausreichend
groß dimensioniertes Ausgleichsgefäß bzw. eine
Druckhalteanlage erforderlich. Ebenso ist für eine
ausreichende Entlüftung zu sorgen. Ein Betrieb des
Kessels mit einem offenen Ausdehnungsgefäß hat
durch hohen Lufteintrag eine überdurchschnitt-
liche Kesselkorrosion zur Folge, weshalb wir bei
offenen Ausgleichsgefäßen Korrosionsschäden am
Kessel von Gewährleistung, Garantie und Haftung
ausschließen.
Ein Betrieb mit kleinerer Leistungsabnahme als
die am Typenschild angegebene kleinste Leistung
ist unzulässig. Bei Auslegungsheizlasten, die
wesentlich kleiner als die Kesselnennleistung sind,
ist entweder eine Einschränkung der Heizzeiten
oder ein Pufferspeicher erforderlich.
Für die Erweiterung der Regelung sind ausschließ-
lich von uns gelieferte Komponenten zu
verwenden, soweit es sich nicht um allgemein
übliche Standardgeräte, wie zum Beispiel Thermo-
state handelt.
Eine Reinigung und Wartung, wie in der Bedie-
nungsanleitung angegeben, ist erforderlich.
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