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Allgemeine Warnhinweise - Mittelmann UniDrive Originalbetriebsanleitung / Prüfbuch

Abseil- rettungshub- und arbeitsgerät
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Originalbetriebsanleitung UNIDRIVE
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Allgemeine Warnhinweise

Die Ausrüstung darf nur innerhalb der festgelegten Einsatzbedingungen und für den vorgesehe-
nen Verwendungszweck benutzt werden.
Die Anwendung des UNIDRIVE darf nur von technisch unterwiesenen Personen vorgenommen
werden. Die unterwiesenen Personen müssen mindestens 18 Jahre alt -, körperlich und geistig
befähigt -, und vom Arbeitgeber hierzu beauftragt sein.
Das Bedienungspersonal ist verpflichtet diese Betriebsanleitung vor der Inbetriebnahme der Aus-
rüstung ausführlich zu lesen und zu verstehen.
Es muss vor Arbeitsbeginn ein Plan für Rettungsmaßnahmen, in dem alle bei der Arbeit mögli-
chen Notfälle berücksichtigt werden, ausgearbeitet werden.
Die Anwendung ist unter Medikamenten-, Alkohol- oder Drogeneinfluss, sowie bei Herzkreislauf-
problemen bzw. bei Schwindelgefühl strikt untersagt.
Zusätzlich zu den hier aufgeführten Hinweisen sind die gängigen UVV zu beachten.
Die Ausrüstung muss alle 12 Monate vom Hersteller oder einer vom Hersteller autorisierten Per-
son überprüft und gewartet werden.
Vor Beginn der Arbeiten ist die Ausrüstung auf Vollständigkeit und sicheren Zustand hin zu über-
prüfen. Die Überprüfungen sind für die Sicherheit des Benutzers, die Wirksamkeit und der Halt-
barkeit der Ausrüstung notwendig. Hierzu gehört:
Sicht- und Funktionsprüfung des Auffanggurtes,
Funktionsprüfung des Abseilgerätes
Sichtprüfung des Tragmittels
Sichtprüfung des Anschlagpunktes
Bei der Sicht-/ und Funktionsprüfung sollte auf Anzeichen von Korrosion, Abrieb, Litzenbruch oder
auf ähnliche Verschleißmerkmale und auf die Lesbarkeit der Produktkennzeichnung geachtet
werden.
Aus Sicherheitsgründen ist die Ausrüstung sofort der Benutzung zu entziehen, wenn Zweifel für
eine sichere Benutzung bestehen, oder die Ausrüstung durch einen Absturz beansprucht worden
ist. Die Ausrüstung ist erst dann wieder zu benutzt, wenn eine sachkundige Person schriftlich zu-
gestimmt hat.
Die gesamte Ausrüstung darf nicht in Berührung mit Hitzequellen kommen. Dies gilt auch für Fun-
kenflug bei Schleifarbeiten oder ähnlichem.
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