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Gesetzliche Bestimmungen Für Schnelle E-Bikes - RIESE & MÜLLER Culture Originalbetriebsanleitung

E-bikes
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GESETZLICHE BESTIMMUNGEN
FÜR SCHNELLE E-BIKES
Sie benötigen einen Klasse AM-, einen Motorrad- oder einen anderen Kraftfahrzeug-Führer-
schein, um ein schnelles E-Bike im öffentlichen Straßenverkehr zu bewegen.
Sie müssen ein Versicherungskennzeichen erwerben und montieren.
Das Tragen eines geeigneten Helms ist vorgeschrieben. In den Niederlanden wird ein Helm
gemäß NTA 8776 gefordert. Dieser Helm wird auch in anderen EU-Ländern in Zukunft
verpflichtend werden.
Seit dem 1.1. 2018 muß die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit bei Riese & Müller
HS E-Bikes mit ca. 45 km/h angegeben werden. Leider wurde die StVO noch nicht angepaßt,
weshalb dadurch keine Radwege benutzt werden dürfen. Wenn mit angepaßter langsamer
Geschwindigkeit auf einem Radweg gefahren wird, könnte dies als Ordnungswidrigkeit mit
15 Euro geahndet werden. Es dürfen keine Kinder in Anhängern transportiert werden. Darüber
hinaus gibt es derzeit auch keine für diese Fahrzeugkategorie geprüften Anhängerkupplun-
gen auf dem Markt.
Bei schnellen E-Bikes ist die Montage eines Kindersitzes zulässig.
Ihr Fahrzeug ist durch eine Abnahme bei Riese & Müller in seiner technischen Ausführung
festgelegt. Daher führen Änderungen und Anbauten bestimmter Komponenten Ihres
schnellen E-Bikes zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Getauscht werden dürfen ECE-R75 geprüfte Reifen gleicher Breite und gleichen Durchmessers
(andere Reifengrößen sind möglich, siehe Angaben im Fahrzeugschein).
Für alle anderen Teile gilt, dass sie entweder Originalteile bzw. solche mit einer ABE sein
müssen oder von einem akkreditierten Prüfinstitut eingetragen werden müssen.
DE-7

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