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Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme; Inbetriebnahme; Voraussetzung Für Die Inbetriebnahme; Pumpe Auffüllen Und Entlüften - KSB Etabloc 40-25-160 Betriebs-/Montageanleitung

Blockpumpe
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6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme
6 Inbetriebnahme/Außerbetriebnahme

6.1 Inbetriebnahme

6.1.1 Voraussetzung für die Inbetriebnahme
Vor der Inbetriebnahme des Pumpenaggregats müssen folgende Punkte
sichergestellt sein:
▪ Das Pumpenaggregat ist vorschriftsmäßig elektrisch mit allen
Schutzeinrichtungen angeschlossen. (ð Kapitel 5.5, Seite 29)
▪ Die Pumpe ist mit Fördermedium gefüllt und entlüftet.
▪ Die Drehrichtung ist geprüft. (ð Kapitel 5.6, Seite 30)
▪ Alle Zusatzanschlüsse sind angeschlossen und funktionstüchtig.
▪ Die Schmiermittel sind geprüft.
▪ Nach längerem Stillstand der Pumpe/des Pumpenaggregats wurden die
Maßnahmen zur Wiederinbetriebnahme durchgeführt. (ð Kapitel 6.4, Seite 36)
▪ Sicherungsbleche, soweit vorhanden, sind aus der Wellennut gezogen.
6.1.2 Pumpe auffüllen und entlüften
GEFAHR
Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre im Pumpeninneren
Explosionsgefahr!
▷ Fördermediumberührter Pumpeninnenraum einschließlich Dichtungsraum und
Hilfssysteme müssen ständig mit Fördermedium gefüllt sein.
▷ Ausreichend hohen Zulaufdruck sicherstellen.
▷ Entsprechende Überwachungsmaßnahmen vorsehen.
GEFAHR
Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre durch Mischen unverträglicher
Flüssigkeiten in Hilfsverrohrungen
Verbrennungsgefahr!
Explosionsgefahr!
▷ Auf Verträglichkeit von Sperrflüssigkeit oder Quenchflüssigkeit und
Fördermedium achten.
ACHTUNG
Erhöhter Verschleiß durch Trockenlauf
Beschädigung des Pumpenaggregats!
▷ Niemals das Pumpenaggregat in unbefülltem Zustand betreiben.
▷ Niemals während des Betriebs Absperrorgan in der Saugleitung und/oder
Versorgungsleitung schließen.
1. Pumpe und Saugleitung entlüften und mit Fördermedium füllen.
Zum Entlüften kann der Anschluss 6D verwendet werden.
Bei vertikaler Aufstellung mit Motor oben den Anschluss 5B (wenn vorhanden)
zur Entlüftung verwenden. (siehe Gesamtzeichnung (ð Kapitel 9.1.1, Seite 53)
und (ð Kapitel 9.1.2, Seite 55)
2. Absperrorgan in der Saugleitung ganz öffnen.
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