Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Zubehör; Truma Hersteller Garantieerklärung - Truma Mes 350 Module B Gebrauchsanweisung Und Einbauanweisung

Inhaltsverzeichnis
Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
Zubehör
Quickpower Polklemmen
Zum schnellen Verbinden und
Lösen von Batterieanschlüssen
von Hand. Passend für alle
Anschlüsse nach DIN und SAE
(Art.-Nr. C11000-02100).
Temperaturfühler für Batterie II
Ermöglicht eine temperaturgeführte Batterieladung
Temperaturfühler mit
2 m Anschlusskabel und
Befestigungsmaterial
(Art.-Nr. C11000-00700).
Temperaturfühler mit
6 m Anschlusskabel und
Befestigungsmaterial
(Art.-Nr. C11000-00800).
Panel MES Module A / B
Anzeige- und Schaltpanel in
Verbindung mit Module B.
Zur Anzeige des Füllstands
von Abwasser- und Frisch-
wassertank, zur Batterie-
spannungsanzeige der
Versorgungsbatterie, zur Lade-
kontrollanzeige bei Netzbetrieb
und als Hauptschalter.
Panel MES Module A / B mit
Füllstandssonden, Anschluss-
kabeln, Befestigungsschrauben
(Art.-Nr. C13201-01).
6
Truma Hersteller Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Ge währ leis tungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen in
den Geräten,
infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
Gebrauchsanweisungen,
infolge unsachgemäßer Behandlung,
infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die inner-
halb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages zwi-
schen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten. Der
Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung beseitigen,
das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz-
lieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt die Garan-
tiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetauschten Teile
nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter. Weiterge-
hende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche
des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die Vorschriften
des Produkthaf tungsge setzes bleiben unbe rührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantielei stung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG,
Wernher-von-Braun-Straße 12,
85640 Putzbrunn.
In Deutschland ist bei Störungen grundsätzlich das Truma
Servicezentrum zu benachrichtigen; in anderen Ländern
stehen die jeweiligen Servicepartner zur Verfügung (siehe
Truma Serviceheft oder www.truma.com). Beanstandungen
sind näher zu bezeichnen. Ferner ist die ordnungsgemäß aus-
gefüllte Garantie-Urkunde vorzulegen oder die Fabriknummer
des Gerätes sowie das Kaufdatum anzugeben.
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen Servicepartner im Ausland versandt
werden. Andernfalls trägt das Risiko für evtl. entstehende
Transportschäden der Versender.
Im Garantiefall übernimmt das Werk die Kos ten der Einsen-
dung und Rücksendung. Liegt kein Garantiefall vor, gibt der
Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt die vom Hersteller
nicht zu übernehmenden Reparatur kosten; in diesem Fall
gehen auch die Versandkosten zu Lasten des Kunden.

Quicklinks ausblenden:

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis