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Allgemeine Planungshinweise; Lüftungsanlagen Nach Din 4719; Lüftungsanlagen In Hygiene-Ausführung (H-Kennzeichnung); Lüftungsanlagen In Energie-Ausführung (E-Kennzeichnung) - Buderus Logavent HRV2-140 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Allgemeine Planungshinweise

Allgemeine Anforderungen an Lüftungssysteme nach
DIN 1946-6
Bei der Lüftung von Nutzungseinheiten sind bei der Fest-
legung des Gesamt-Außenluftvolumenstroms nach fol-
genden Lüftungsstufen zu unterscheiden:
• Intensivlüftung
• Nennlüftung
• Reduzierte Lüftung
• Lüftung zum Feuchteschutz
Für die Lüftung von Nutzungseinheiten ist der Außenluft-
wechsel bzw. Luftaustausch der gesamten Nutzungsein-
heit maßgebend. Ein Luftaustausch zwischen
verschiedenen Nutzungseinheiten oder zwischen Trep-
penraum und Nutzungseinheit über die Wohnungsein-
gangstür muss in Mehrfamilienhäusern aus hygienischen
Gründen planmäßig verhindert werden (MBO).
Die Zweifachnutzung der Außen- bzw. Zuluft durch Luft-
strömung von den überwiegend geringer belasteten Zu-
lufträumen zu den stärker belasteten Ablufträumen
bietet Vorteile hinsichtlich der Ausbreitung von Wärme-
und Feuchtelasten, Luftverunreinigungen und Geruchs-
stoffen in die gesamte Nutzungseinheit.
Nebenräume, wie z. B. Keller- bzw. Hobbyräume, dürfen
an dasselbe Lüftungssystem angeschlossen werden,
wenn sichergestellt werden kann, dass die Qualität der
Lüftung der gesamten Nutzungseinheit dadurch nicht
beeinträchtigt wird.
Für die einwandfreie Funktion aller Lüftungssysteme ist
eine dauerhaft luftdichte Ausführung des Gebäudes so-
wohl nach außen (Gebäudehülle) als auch nach innen
(benachbarte Wohnungen und nicht wohnungseigene
Bereiche, vorzugsweise in Mehrfamilienhäusern) sicher-
zustellen. Undichtheiten (Infiltration) müssen für die
Auslegung von Lüftungsanlagen bzw. Lüftungsgeräten
berücksichtigt werden.
Müssen Brandschutzanforderungen beachtet werden,
so sind die landesrechtlichen Vorschriften anzuwenden.
Allgemeine Anforderungen an den Schallschutz nach
DIN 4109 und VDI 4100 sind einzuhalten.
Für die gesamte Nutzungseinheit ist durch das gebläse-
gestützte Lüftungssystem die Nennlüftung ohne Nutzer-
unterstützung sicherzustellen. Die Nennlüftung schließt
die dauernde Lüftung zum Feuchteschutz (24 Stunden
je Tag bei geschlossenen Fenstern) und die Reduzierte
Lüftung mit ein. Eine Auslegung ausschließlich für die
Lüftung zum Feuchteschutz oder für die Reduzierte Lüf-
tung ist nicht zulässig. Bei der Intensivlüftung darf von
einer zeitlich begrenzten manuellen Fensterlüftung
durch den Nutzer ausgegangen werden.
8.1
Lüftungsanlagen nach DIN 4719
8.1.1
Lüftungsanlagen in Hygiene-Ausführung
(H-Kennzeichnung)
Die luftstromberührten Oberflächen der Lüftungsgeräte
sind geschlossenporig, Dämmstoffe sind abriebfest und
wischreinigbar. Alle Bauteil sind leicht zu reinigen oder
zu tauschen. Die Buderus Logavent HRV2 ... Gerätefilter
entsprechen der Filterklasse G4 (nach EN 779). Für eine
H-Kennzeichnung ist mindestens M5 notwendig. Dies
HRV2-... – 6 720 814 484 (2015/03)
Allgemeine Planungshinweise
kann z. B. mit dem als Zubehör erhältlichen F7-Filter
oder mit zusätzlichen bauseitigen Filtern erfüllt werden.
Die erforderliche Filterüberwachung ist im Lüftungssteu-
ergerät integriert.
Das Lüftungsgerät schaltet nach 4 Stunden automatisch
von der Intensivlüftung auf die Nennlüftung um.
Stark oberflächenraue Luftleitungen (Flexschläuche)
sind zu vermeiden, insbesondere in der Außenluft und
Zuluft. Alle Rohrleitungen müssen für eine Reinigung zu-
gänglich sein.
Die Abluft muss in Ablufträumen wie Küche, Bad und WC
vor dem Eintritt ins Kanalnetz gefiltert werden.
Die Mindestdämmstärke für die Außen-, Ab-, Zu- und
Fortluftleitungen entnehmen Sie bitte der Tabelle 31 auf
Seite 53, Spalte „mindest".
Eine sachgerechte Anlageninbetriebnahme sowie die
Aufrechterhaltung eines hygienischen Betriebes durch
eine regelmäßige Instandhaltung sind sicherzustellen.
Eine Außenluftansaugung direkt über Erdgleiche und in
engen Gruben und Schächten ist nicht zulässig.
Luftleitungen müssen mindestens die Anforderungen
der Dichtheitsklasse B nach DIN EN 12237 erfüllen.
8.1.2
Lüftungsanlagen in Energie-Ausführung
(E-Kennzeichnung)
Bei gebläsegestützter Lüftung kann der Lüftungswärme-
bedarf von Lüftungsanlagen planerisch durch den Ein-
satz von speziellen Lüftungsgeräten in Energie-
Ausführung nach DIN 4719 „E-Gerät" sowie durch höhe-
re Dichtheit der Gebäudehülle als bei freier Lüftung
günstig beeinflusst werden.
Für Lüftungsanlagen bzw. -geräte mit objektbezogen
besseren energetischen Eigenschaften sind folgende An-
forderungen zu prüfen und zu bestätigen, wenn die Anla-
ge mit „E" gekennzeichnet werden soll.
Die Gehäusedämmung des Lüftungsgerätes hat einen
minimalen Wärmedurchlasswiderstand von 0,5 m
Lüftungsgeräte mit Wärmerückgewinnung müssen min-
destens einen Wärmebereitstellungsgrad von 80 % und
einen volumenstrombezogenen Hilfsenergiebedarf von
3
maximal 0,45 W/(m
/h) erreichen
Das Lüftungsgerät schaltet nach einer bestimmten Zeit-
dauer, z. B. einer Stunde, automatisch von der Intensiv-
lüftung auf die Nennlüftung um. Die Regelung verfügt
über einen optimierten Frostschutzbetrieb.
Der Betrieb für eine Lüftung zum Feuchteschutz muss
mit dem Lüftungsgerät möglich sein.
Durch eine ausreichende Bemessung und Ausführung
der Luftleitungen ist der Antriebs- und Hilfsenergieein-
satz zu minimieren. Die Maximalwerte der Luftgeschwin-
digkeiten im Luftleitungsnetz werden für Sammel- und
Verteilleitungen auf 5 m/s und für Absaug- und Abblase-
leitungen auf 3 m/s begrenzt.
Die Mindestdämmstärke für die Außen, Ab-, Zu- und Fort-
luftleitungen entnehmen Sie bitte der Tabelle 31
( Seite 53), Spalte „verbessert".
Eine sachgerechte Anlageninbetriebnahme sowie die
Aufrechterhaltung eines energieeffizienten Betriebes
durch eine regelmäßige Instandhaltung sind sicherzu-
stellen.
8
2
K/W.
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