Administratorhandbuch für Polycom HDX-Systeme
Polycom HDX 9004, Polycom HDX 9002, Polycom HDX 9001: 100–240 V (Wechselstrom), 50–60 Hz, 4 A
Polycom HDX 9006, Polycom HDX 8000-Serie: 100–240 V (Wechselstrom), 50–60 Hz, 2,3 A
Polycom HDX 7000-Serie: 100–240 V (Wechselstrom), 50–60 Hz, 2,3 A
Polycom HDX 6000-Serie: 100–240 V (Wechselstrom), 50–60 Hz, 1,6 A
System der Polycom HDX 4000-Serie: 100-240 V (Wechselstrom), 50 - 60 Hz, 2.3 A
Monitor der Polycom HDX 4000-Serie: 100-240 V (Wechselstrom), 50 - 60 Hz, 1,5 A
DIE HIER ENTHALTENEN ODER BESCHRIEBENEN SOFTWAREPROGRAMME STELLEN VERTRAULICHE
INFORMATIONEN DAR UND SIND EIGENTUM VON POLYCOM, INC ODER SEINER LIZENZGEBER.
Der Käufer darf für keines der Softwareprogramme Unterlizenzen vergeben oder sie anderweitig verteilen,
ausgenommen an Endbenutzer und/oder Wiederverkäufer, die eine Unterlizenzvereinbarung abgeschlossen haben.
Im Rahmen dieser Vereinbarung bedeutet eine „Unterlizenzvereinbarung" eine schriftliche Lizenzvereinbarung
zwischen dem Käufer und dem Verkäufer, oder, im Falle eines Verkaufs durch den Käufer an einen Wiederverkäufer,
zwischen diesem Wiederverkäufer und dem Endbenutzer. Diese Vereinbarung muss entweder 1.) vom Endbenutzer
unterschrieben sein oder 2.) auf eine Weise in die Dokumentation integriert sein, dass der Endbenutzer seine
Annahme der Unterlizenzvereinbarung schlüssig dadurch kundtut, dass er das Computersystem einschaltet und
verwendet. Im Lieferumfang der Dokumentation sind so genannte „Softwarelizenzen durch Öffnen der Versiegelung"
enthalten, und der Käufer darf keine solche Unterlizenzvereinbarung oder Meldungen oder Warnhinweise, die sich
darauf beziehen, entfernen oder ändern. Ohne die vorherige Genehmigung von Polycom darf der Käufer eine
Unterlizenzvereinbarung nicht außer Acht lassen, ergänzen oder auf andere Art und Weise ändern.
Das Eigentumsrecht an allen Softwareprogrammen bleibt jederzeit bei Polycom, Inc. und seinen Lizenzgebern und
wird einzig Polycom, Inc. und seinen Lizenzgebern übertragen. Der Käufer erkennt Polycoms Anspruch an, dass die
Softwareprogramme sein Industriegeheimnis und vertrauliches Eigentum sind und entsprechend behandelt werden.
Der Käufer verpflichtet sich, die Softwareprogramme weder zu disassemblieren, dekompilieren, rückzuentwickeln
oder auf andere Weise zu versuchen, die Methoden und Konzepte, die den Softwareprogrammen zugrunde liegen,
zu ermitteln oder offenzulegen. Ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Polycom, Inc. darf der Käufer keines
der Softwareprogramme weder ganz noch teilweise kopieren, modifizieren, transkribieren, speichern, übersetzen,
verkaufen, leasen oder auf andere Art und Weise übertragen oder verteilen, es sei denn, es ist ausdrücklich im
Rahmen dieser Vereinbarung gestattet. Der Käufer darf kein Copyright, Patent, keine Marke oder andere
Eigentumsmarken oder -hinweise auf dem Computersystem entfernen oder zerstören und muss solche Hinweise
und Marken auf allen im Rahmen dieser Vereinbarung erstellten Kopien der Softwareprogramme reproduzieren.
Sie sind nicht befugt, 1.) die Softwareprogramme zu dekompilieren, zu disassemblieren oder auf andere Art und
Weise rückzuentwickeln oder zu versuchen, den Quellcode oder zugrunde liegende Konzepte oder Algorithmen
der Software auf jedwede Art und Weise zu rekonstruieren oder zu ermitteln und dies auch nicht einer dritten Partei
zu gestatten, oder 2.) ein Produkt zu entfernen.
Rechtliche Hinweise–2
Elektrische Daten
Lizenzbestimmungen
Polycom, Inc.