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C-6.7 REINIGUNG
MASCHINE
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C-6.7.1 Anleitung für die Reinigung
Zur vorschriftsmäßigen Reinigung der Maschine
folgende Schritte ausführen:
•
Die mit Öl oder Fett verschmutzten Teile nur mit
Trockenlösungsmitteln
Mineralspiritus reinigen.
•
Vor der Montage die Schutzschichten, mit denen
neue Ersatzteile versehen sind (Rostschutzmittel,
Fett, Wachs usw.), entfernen.
•
Wenn man Rostspuren an den Metallteilen der
Maschine entdeckt, sofort mit Schmirgeltuch
reinigen und mit einer geeigneten Schutzschicht
(Rostschutzmittel, Lack, Öl usw.) versehen.
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C-6.7.2 Wäsche der Maschine
WICHTIG
Zum Waschen keine Druckwasserspritzen
verwenden, besonders an bestimmten Punkten der
Maschine
(Steuerblock,
Elektroteile).
Außenwäsche
Vor Beginn der Wäsche sich vergewissern, dass der
Motor ausgeschaltet ist und Türen und Fenster
geschlossen sind.
Für die Reinigung keinen Kraftstoff, sondern Wasser
oder einen Dampfstrahl verwenden. In kalten
Klimazonen müssen Türen und Fenster abgetrocknet
oder gegebenenfalls mit Frostschutzflüssigkeit
befeuchtet werden, um zu verhindern, dass sie
festfrieren.
Vor der Benutzung die Maschine wieder in den
Zustand bringen, in dem sie vor der Wäsche war.
Innenwäsche
Das Innere der Maschine nur von Hand mit Wasser,
Eimer
und
Schwamm
Wasserdruckstrahlen verwenden. Am Ende mit einem
Lappen abtrocknen.
Motorwäsche
Beim Waschen des Motors sicherstellen, dass die
Ansaugöffnung des Trockenluftfilters gegen
eindringendes Wasser geschützt ist.
Stapler mit Teleskopausleger Serie GIROLIFT
UND
WÄSCHE
DER
oder
flüchtigem
Magnetventile,
waschen.
Keine
Dokumentkode 57.0003.7500 - 02/2004
BETRIEB
■ C-6.8 ENTSORGUNG
Am Ende des Nutzungszyklus der Maschine
empfiehlt es sich, die Maschine nicht irgendwo
stehen zu lassen, sondern sich an ein spezialisiertes
Entsorgungsunternehmen zu wenden, das in der
Lage ist, die Entsorgung im Rahmen der geltenden
Bestimmungen durchzuführen.
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C-6.8.1
Entsorgung der Batterien
Leere Bleibatterien dürfen nicht in den normalen
Industrieabfall geworfen werden, sondern müssen,
da sie aus schädlichen Materialien bestehen, nach
den Gesetzen der Mitgliedsstaaten entsorgt bzw.
verwertet werden.
In Italien sind nicht mehr benutzte oder leere
Batterien wegen des darin enthaltenen Bleis und
der Schwefelsäure nach dem Präsidialerlass Nr.
397 vom 09.09.1988 und dem Gesetz Nr. 475,
Gesetzesanzeiger Nr. 18 vom 09.11.1988, als
"Giftabfall" eingestuft. Die Entsorgung durch
Recycling darf ausschließlich über Firmen mit
Rechtspersönlichkeit erfolgen, die vom „Consorzio
Obbligatorio Batterie Esauste e dei rifiuti piombosi"
(Cobat) autorisiert sind, dessen Aufgabe es ist, die
Sammlung der leeren Bleibatterien landesweit zu
organisieren. Die leere Batterie muss an einem
trockenen und isolierten Ort aufbewahrt
werden.Sich auch vergewissern, dass die Batterie
trocken ist und die Verschlussstopfen der Elemente
gut geschlossen sind. An der Batterie einen Zettel
mit Benutzungsverbot anbringen. Wenn die Batterie
vor der Entsorgung im Freien stehen gelassen wird,
muss sie getrocknet, das Gehäuse und die Elemente
leicht eingefettet und die Verschlussstopfen der
Elemente zugedreht werden. Nicht direkt auf den
Boden stellen, besser auf Holzbretter oder auf ein
Gestell, und gegebenenfalls abdecken. Die Batterie
muss so bald wie möglich entsorgt werden.
C-50
Seite
SCHÜTZT DIE
UMWELT
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