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Verantwortlichkeiten Des Betreibers; Wartungs- Und Servicepersonal; Bestimmungsgemäße Verwendung; Unsachgemäße Verwendung - Grundfos Vaccuperm VGA-113 Serviceanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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1.4 Verantwortlichkeiten des Betreibers

Der Gebäudeeigentümer oder Betreiber des VGA-113 unterliegt folgenden Verantwortlichkeiten:
Diese Anleitung ist als Bestandteil des Produkts zu betrachten und über die gesamte Nutzungsdauer des Systems
hinweg stets gut sichtbar in unmittelbarer Nähe des Systems aufzubewahren.
Die Installationsanforderungen des Herstellers müssen befolgt werden (erforderliche Wasseranschlüsse und -
armaturen, Umgebungsbedingungen, elektrischer Anschluss, ggf. Schutzrohr für die Dosierleitung, ggf. akustische
oder optische Alarmvorrichtung).
Sicherstellen, dass die Wasserleitungen und -armaturen regelmäßig überprüft und gewartet werden.
Ggf. ist eine offizielle Genehmigung zur Lagerung von Chemikalien einzuholen.
Dafür sorgen, dass Anwender in den Betrieb des Systems eingewiesen werden.
Sicherstellen, dass die Unfallverhütungsvorschriften am Installationsort eingehalten werden (Deutsche GUV-V D05
Unfallverhütungsvorschrift „Chlorung von Wasser", Januar 1997).
Alle Benutzer sowie das Wartungspersonal mit Schutzkleidung gemäß GUV-V D05 ausstatten (Gesichtsmaske,
Handschutz, Schutzschürze).

1.5 Wartungs- und Servicepersonal

Das System darf nur durch autorisiertes Servicepersonal von Grundfos Alldos gewartet werden.
1.6 Bestimmungsgemäße Verwendung
Das System VGA-113 von Grundfos Alldos dient zur Dosierung von Chlor (Cl
Anleitung.
1.7 Unsachgemäße Verwendung
Anwendungen, die nicht unter Abschnitt 1.6 Bestimmungsgemäße Verwendung aufgelistet sind, gelten als nicht
bestimmungsgemäß und sind daher unzulässig. Der Hersteller Grundfos Alldos haftet nicht für Schäden, die aus einer
unsachgemäßen Verwendung resultieren.
Das System besteht aus Komponenten, die dem neusten Stand der Technik entsprechen, und wurde einschlägigen
Sicherheitsprüfungen unterzogen.
Warnung
Eigenmächtige bauliche Veränderungen an der Anlage können zu erheblichen Sach- und
Personenschäden führen.
Es ist verboten, Komponenten, insbesondere Sicherheitseinrichtungen, zu öffnen, zu
modifizieren, baulich zu verändern, zu überbrücken, zu demontieren, zu umgehen oder außer
Funktion zu setzen.
) gemäß der Beschreibung in dieser
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