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Gewährleistung - Kessel InnoCleanPLUS Anleitung

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1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat KESSEL
nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesserung zu beseiti-
gen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nach-
besserung zweimal fehl oder ist sie wirtschaftlich nicht vertret-
bar, so hat der Käfer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag
zurückzutreten oder seine Zahlungspflicht entsprechend zu
mindern. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln muss
unverzüglich, bei nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln
unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt wer-
den. Für Nachbesserungen und Nachlieferungen haftet KESSEL
in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Vertragsgegen-
stand. Für Neulieferungen beginnt die Gewährleis-tungsfrist neu
zu laufen, jedoch nur im Umfang der Neulieferung.
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung
übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an
unseren Vertragspartner.
§ 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KESSEL AG
die Gewährleistungsfrist für Leichtflüssigkeitsabscheider, Fett-
10. Gewährleistung
abscheider, Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzi-
sternen auf 20 Jahre bezüglich Behälter. Dies bezieht sich auf
die Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und statische Sicherheit.
Voraussetzung hierfür ist eine fachmännische Montage sowie
ein bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend den aktuell gül-
tigen Einbau- und Bedienungsanleitungen und den gültigen Nor-
men.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel
ist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangelhafter Wartung
auftreten.
Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten oder Ver-
schraubungen darf nur durch den Hersteller erfolgen. Andern-
falls können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.
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Stand 01. 06. 2010

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