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Gewährleistung - Kessel S Anleitung Für Einbau, Bedienung Und Wartung

Fettabscheideranlage
Inhaltsverzeichnis

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1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat
KESSEL nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesse-
rung zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern.
Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie wirt-
schaftlich nicht vertretbar, so hat der Käufer/Auftraggeber
das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder seine Zah-
lungspflicht entsprechend zu mindern. Die Feststellung von
offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei nicht
erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach
ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden. Für Nach-
besserungen und Nachlieferungen haftet KESSEL in
gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Vertragsge-
genstand. Für Neulieferungen beginnt die Gewährlei-
stungsfrist neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der Neulie-
ferung.
8. Gewährleistung
Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährlei-
stung übernommen.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Auslieferung
an unseren Vertragspartner.
§§ 377.378 HGB finden weiterhin Anwendung.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein
Mangel ist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund mangel-
hafter Wartung auftreten.
Stand 01.01.2002
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