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Eigenkontrolle Des Betreibers - Kessel InnoCleanPLUS Anleitung

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Wenn Sie sich an nachfolgende Empfehlungen halten, kön-
nen Sie unnötige Reparaturkosten vermeiden und die Le-
bensdauer Ihrer Anlage erhöhen:
• Die Anlage muss ständig eingeschaltet bleiben, auch
während Sie sich im Urlaub befinden.
• Fremdwasser, wie Regen-, Grund-, Schwimmbad- und
Aquarienwasser darf nicht eingeleitet werden.
• Bei Haushaltsreinigern beachten Sie bitte, dass diese keine
sauren oder alkalischen Reaktionen zeigen. Wir empfehlen
biologische abbaubare Reiniger und Waschmittel.
• Die Deckel der Anlage müssen sich öffnen lassen.
• Sorgen Sie dafür, dass die Anlage regelmäßig durch eine
Fachfirma gewartet wird.
• Nur die Vorklärung muss regelmäßig (ca. alle 12-24 Mo-
nate) durch ein Entsorgungsunternehmen entschlammt
werden! Nach Rücksprache mit den zuständigen Wasser-
behörden und Abschluss eines Wartungsvertrages kann
dies aber auch ggf. bedarfsgerecht erfolgen.
Hinweis: Bei Außerbetriebnahme muss sicher gestellt wer-
den, dass die Anlage weiterhin gefüllt bleibt.
Unbedingt beachten:
Sie können weiterhin alle Reinigungs- und Wasch-
mittel benutzen - aber bitte die Dosierungsvorschrif-
ten der Hersteller beachten!
Auch verschiedene Rohrreiniger sind, wenn die Do-
sierung nach Herstellerangaben eingehalten wird,
verwendbar.
Allerdings sterben bei jeder Einleitung dieser Reini-
gungsmittel eine Anzahl an Bakterien ab. Wenn mög-
lich, bitte auf biologisch abbaubare Reiniger zurück-
greifen und auf die Verwendung von Rohrreinigungs-
mitteln verzichten (siehe 6.3).

6.2 Eigenkontrolle des Betreibers

Als Betreiber der Kläranlage haben Sie gegenüber der Was-
serbehörde die Pflicht, für einen reibungslosen Betrieb der
Anlage zu sorgen. Betriebsstörungen an biologischen Klein-
kläranlagen wirken sich negativ auf die Ablaufqualität des
gereinigten Wassers aus. Diese müssen daher umgehend
erkannt und durch Sie selbst oder einen qualifizierten War-
tungsbetrieb beseitigt werden. Um die Eigenkontrollen zu
dokumentieren, sind Sie verpflichtet, ein Betriebstagebuch
zu führen. Im Kapitel 13 (Betriebstagebuch) dieser Betriebs-
anleitung finden Sie eine Kopiervorlage, die alle notwendi-
gen Vorgaben enthält.
Die Kontrolle hat gemäß den angegebenen Zeitabständen
des Betriebstagebuchs (Kapitel 13) zu erfolgen. Abweichun-
gen sind zu dokumentieren und an den Zuständigen War-
tungspartner weiterzuleiten um die Betriebssicherheit si-
cherzustellen. Eine Erklärung der Störungen und Abhilfe-
maßnahmen finden Sie in Kapitel 9 dieser Betriebsanlei-
tung.
6. Betrieb und Entsorgung
Die Wasserbehörde kann Einsicht in dieses Betriebstage-
buch verlangen. Im Einzelnen sind Sie dazu aufgefordert,
folgende Kontrollen regelmäßig durchzuführen:
Monatliche Kontrollen
• An der Steuerung: Übertragen der Betriebszeiten vom Dis-
play ins Betriebstagebuch
• An der Vorklärung: Kontrolle von Schwimmschlamm auf
der Wasseroberfläche. Dieser ist ggf. abzuziehen oder mit
Klarwasser zu zerschlagen. Es darf kein Schlamm unkon-
trolliert in die Belebungskammer gelangen. Spätestens
bei Erreichen von 70% der Aufnahmekapazität des
Schlammfangvolumens (= ca. 80 cm Schlammdicke)
muss der Schlamm entsorgt werden. Die Messung der
Dicke der Schlammschicht erfolgt ähnlich der Ölstands-
messung bei Kraftfahrzeugen. Benutzen Sie das transpa-
rente Schlammspiegelmessrohr. Dieses wird in die Vor-
klärkammer bis zum Behälterboden eingetaucht. Das
Mess werkzeug wird danach aus dem Behälter genommen
und die Schlammschicht kann gemessen werden. Eine
genaue Messung kann durch Fachpersonal durchgeführt
werden.
• An der Belebungskammer: Sichtkontrolle des ablaufenden
Wassers auf Klarheit
• Sichtkontrolle der Durchmischung und Luftblaseneintrag
Halbjährliche Kontrollen
Wartung durch einen Fachbetrieb. Dabei sind die Vorgaben
der zuständigen Behörden zu beachten. Bei einer Schlamm-
höhe von ca. 80 cm vom Behälterboden sind ca. 70 % der
Aufnahmekapazität erreicht.
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