Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Arbeits- Und Gesundheitsschutz - Debag DILA Originalbetriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für DILA:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

D
eutsche Backofenbau GmbH

3.4 ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ

Beim Betrieb des Ladenbackofens sind folgende Sicherheitsregeln besonders zu beachten:
Beim Öffnen der Backraumtür während des Betriebes ist auf eventuell entweichenden
heißen Dampf zu achten.
Bei Glasbruch sind die Splitter mit entsprechender Vorsicht zu entfernen und das im
Ofen befindliche Backgut zu vernichten.
Option „Soft-Close":
Das Schließen der Backraumtür darf nur durch Betätigung am Türgriff erfolgen. Wäh-
rend der Türschließung dürfen sich keine Finger oder anderweitige Gegenstände im
Schließbereich zwischen Türinnenseite und Türdichtung befinden
Die Sichtfenster der Backraumtür bestehen aus hitzebeständigem Sicherheitsglas und
sind für den normalen Backbetrieb bestens geeignet. Es sollte jedoch vermieden wer-
den, dass die Türe zu kräftig auf- bzw. zugeschlagen wird.
Ein Bespritzen der heißen Türinnenscheibe mit Wasser o. ä. ist zu vermeiden.
Der Ofen ist nach Betriebsschluss völlig zu entleeren. Aus brandsicherheitstechnischen
Gründen dürfen keine Backwaren unbeaufsichtigt zum Trocknen etc. im Ofen belassen
werden.
Informelle Hinweise
Bedienpersonal
8
Seite
Das Tragen von geeigneten Schutzhandschuhen beim Beschicken und Ent-
leeren des Ofens ist unbedingt notwendig. Bei geöffneter Tür besteht im
Bereich der Türinnenscheibe, der gesamten Backkammer sowie der Back-
bleche Verbrennungsgefahr.
Bei Betrieb, Service, Wartung und Reinigung des Ladenbackofens sind
die einschlägigen berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV) des
Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften e. V. Fach-
ausschuss Nahrung- und Genussmittel zu beachten.
Insbesondere verweisen wir auf:
BGV A1
Allgemeine Vorschriften
BGV A2
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
BGV D18 Nahrungsmittelmaschinen
Diese Betriebsanleitung ist ständig am Einsatzort des Ladenbackofens
aufzubewahren.
Am Ofen ist das Aufkleben oder Befestigen von Werbungsartikeln, Hin-
weisschildern etc. untersagt.
Jeder, der am Ladenbackofen arbeitet, muss die Betriebsanleitung (Teil 1
und Teil 2) gelesen haben sowie deren Inhalt kennen und beachten.
Der Betriebsleiter ist verpflichtet, sein Personal anhand der Betriebsanlei-
tungen zu unterweisen und sämtliche Vorschriften einzuhalten. In
regelmäßigen zeitlichen Abständen sollte diese Einweisung zur
Reduzierung unnötiger Bedien- und Backfehler wiederholt werden.
Aushilfskräfte dürfen nur unter Aufsicht von Fachpersonal am Ladenba-
ckofen arbeiten.
Das Personal hat auf Ordnung am und um den Ofen zu achten.
Betriebsanleitung Ladenbackofen DiLa Teil 1 - Ofen
+49 / (0)3591/360-0

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis