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Exportbeschränkung - INSYS MOROS 2.1 PRO Benutzerhandbuch

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Exportbeschränkung
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Exportbeschränkung
Die von der INSYS Microelectronics GmbH verwendeten Chipsätze für analoge Mo-
dems und Mobilfunk-Adapter unterliegen Exportrestriktionen nach der US-
amerikanischen ECCN-Klassifizierung (5A991).
Es ist daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments nicht erlaubt,
diese Kommunikationsgeräte in folgende Länder zu exportieren: Kuba, Libyen,
Nordkorea, Iran, Syrien.
Die aktuell gültige Länderliste finden Sie im Abschnitt „Country Group E" im Doku-
ment http://origin.www.gpo.gov/bis/ear/pdf/740spir.pdf. Für eine Ausnahmegeneh-
migung setzen Sie sich bitte direkt mit den US-amerikanischen Behörden in Verbin-
dung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die US-amerikanische Exportgesetzgebung
in Deutschland Wirkung entfalten kann. Unter anderem können nach amerikani-
schem Recht amerikanische Firmen daran gehindert werden, ausländische Verletzer
der ECCN zu beliefern.
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Hinweis
Exportbeschränkung!
Mögliches Vergehen gegen Ausfuhrverordnungen.
Dieses Gerät ist auf Grund seiner Verschlüsselungstechno-
logien und seines Dual-Use-Charakters Bestandteil der An-
lage AL zur Außenwirtschaftsverordnung und unterliegt
somit dem Kriegswaffenkontrollgesetz. Es erfordert beim
Verlassen der EU eine Genehmigung des Bundesamts für
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
MoRoS Modem 2.1 PRO

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