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Exportbeschränkung - INSYS moros Benutzerhandbuch

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MoRoS Modem
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Exportbeschränkung
Die von der INSYS Microelectronics GmbH verwendeten Chipsätze für analoge
Modems und Mobilfunk-Adapter unterliegen Exportrestriktionen nach der US-
amerikanischen ECCN-Klassifizierung (5A991).
Es ist daher zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieses Dokuments nicht erlaubt,
diese Kommunikationsgeräte in folgende Länder zu exportieren: Kuba, Iran, Nord-
korea, Sudan, Syrien.
Die aktuell gültige Länderliste finden Sie im Abschnitt „Country Group E" im
Dokument „Supplement No. 1 to Part 740" der Export Administration Regulations
(EAR) (http://www.bis.doc.gov). Für eine Ausnahmegenehmigung setzen Sie sich
bitte direkt mit den US-amerikanischen Behörden in Verbindung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die US-amerikanische Exportgesetzge-
bung in Deutschland Wirkung entfalten kann. Unter anderem können nach ameri-
kanischem Recht amerikanische Firmen daran gehindert werden, ausländische Ver-
letzer der EAR zu beliefern.
Hinweis
Exportbeschränkung!
Mögliches Vergehen gegen Ausfuhrverordnungen.
Dieses Gerät verwendet Verschlüsselungstechnologien und
unterliegt daher der Ausfuhrkontrolle nach deutschem (AL
Klassifizierung 5A002) und europäischen Recht (EG-DUAL-
USE VO 428/2009). Die Ausfuhr aus Deutschland erfordert
eine Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle.
Dieses Gerät kann Komponenten mit US-amerikanischem
Ursprung enthalten. Allfällige Exportauflagen nach US-
Recht (ECCN-Klassifizierung) werden, sofern möglich, auf
Belegen genannt bzw. können jederzeit angefragt werden.
Exportbeschränkung
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