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13.2 Wartungsintervall

Alle 16.000 Brenner-Betriebsstunden, jedoch spätestens alle 4 Jahre, muss eine
Wartung durchgeführt werden.
Die Wartung ist die Kontrolle und Reinigung bzw. der Austausch von verschmutzten und
einem Verschleiß unterliegenden Bauteilen des Gerätes oder der Installation.
Das Ziel der Wartung ist eine langfristige Funktionssicherheit und eine wirtschaftliche
Betriebsweise des Gerätes. Der Primärenergiebedarf und die Umweltbelastung kann
durch Reduzierung der Emissionen von Wärmeerzeugern erheblich gesenkt werden.
Vor der Ausführung der Wartung muss immer erst eine visuelle Inspektion durchgeführt
werden. Siehe hierzu Abschnitt 13.1 Inspektionsintervall.
Vor Arbeiten am Gerät ist der Hauptschalter (außerhalb des Heizraumes) abzu-
schalten und gegen Wiedereinschalten zu sichern. Der Gas- Hauptabsperrhahn
ist zu schließen und gegen ungewolltes Öffnen zu sichern.
Jede durchgeführte Wartung, ist mit einer Endkontrolle abzuschließen. Folgende Maß-
nahmen sind hierzu durchzuführen:
-
Alle unter Überdruck stehenden Bauteile überprüfen (Taupunktspiegel)
-
Bei raumluftunabhängier Betriebsweise, Verbrennungsluftzuführung kontrollieren
(Abgasanalysegerät)
-
Gasdurchsatz ermitteln und mit Hilfe der eingestellten Gerätebelastung überprüfen
(Schornsteinfegerfunktion)
- Abgasanalyse sowie O
-
Alle gasführenden Leitungen und Verschraubungen müssen fachgerecht auf Dichtheit
überprüft werden.
13.3 Kontrolle vor Inbetriebnahme
Nach den Wartungs- oder Reparaturarbeiten am Kessel müssen alle gasführenden
Leitungen und Verschraubungen auf Dichtigkeit überprüft werden.
Der Anschluss- und Anschlussfließdruck ist zu überprüfen.
/ CO
Messung durchführen (Abgasanalysegerät)
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