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Atex 95 - Richtlinie 94/9/Eg - Dräger DrägerSensor XXS Serie Handbuch

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Gasmessgeräte
3.5 ATEX 95 – Richtlinie 94/9/EG
Diese Richtlinie betrifft unter anderem die Hersteller von Gasmess- und Warngeräten.
Sie beschreibt die Anforderungen an Gasmessgeräte, die in explosionsgefährdeten Be-
reichen eingesetzt werden und über eine eigene potenzielle Zündquelle verfügen.
Die CE-Konformitätskennzeichnung, verbunden mit der Angabe der Gerätekategorie,
(beschreibt, in welchen Zonen des explosionsgefährdeten Bereiches das Gaswarngerät als elek-
trisches Betriebsmittel verwendet werden darf) kann folgendermaßen aussehen:
Kennzeichnung nach 94/9/EG (ATEX 95)
0158
Benannte Stelle bzgl. Qualitätsüberwachung der Fertigung
Entspricht den Anforderungen der EU
Kennzeichnung (nach ATEX):
I M2 / II 2G
I: Bergbau II: Industrie
Entspricht der Richtlinie 94/9/EG
Die Gerätegruppe I und II gibt den Hinweis, in welchem Bereich das Gerät eingesetzt
werden darf:
I = Bergbau/Mining
II = Industrie
Danach folgt die Angabe, welche Gerätekategorie dieses Gasmessgerät erfüllt:
Kategorie 1
Sehr hohes Maß an Sicherheit, ausreichende Sicherheit durch zwei
Schutzmaßnahmen bzw. bei zwei Fehlern
Kategorie 2
Ausreichende Sicherheit bei häufigen Gerätestörungen bzw. einem Fehler
Kategorie 3
Ausreichende Sicherheit bei störungsfreiem Betrieb
und schließlich der Hinweis auf die Atmosphäre (G: Gas, Dampf, Nebel oder D: leitfähige
oder nicht leitfähige brennbare Stäube).
Kategorie
Art der explosionsfähigen Atmosphäre:
G: Gas, Dampf, Nebel; D: Staub

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