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Atex 137 - Richtlinie 1999/92/Eg - Dräger DrägerSensor XXS Serie Handbuch

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Gasmessgeräte
3.4 ATEX 137 – Richtlinie 1999/92/EG
ATEX steht für ATmospheres EXplosibles. Diese Richtlinie ist seit 30 Juli 2006 verbind-
lich für alle Anlagen und richtet sich an den Arbeitgeber. Sie beschreibt Mindestanfor-
derungen an Gesundheitsschutz und Sicherheit der Arbeitnehmer in explosionsgefähr-
deten Bereichen.
Die Richtlinie hat folgende Zielsetzungen:
– Bildung von explosionsfähiger Atmosphäre vermeiden, falls das nicht möglich ist:
– Entzündung von explosionsfähiger Atmosphäre verhindern, falls das nicht möglich ist:
– Schädliche Auswirkungen der Explosion auf ein erträgliches Maß reduzieren
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Beurteilung des Explosionsrisikos in den entsprechenden
Bereichen vorzunehmen. Über die Beantwortung der Frage, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist,
dass sich eine explosionsfähige Atmosphäre (Gas, Dampf, Staub) in den zu beurteilenden Be-
reichen bildet, erhält man die Zonen Einteilung.
ZONEN-DEFINITION NACH ATEX 137, ANH. I, 2
Explosionsgefährdete Bereiche werden nach der Wahrscheinlichkeit des Auftretens explo-
sionsfähiger Atmosphäre in folgende Zonen eingeteilt:
Zone 0
Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen,
Dämpfen oder Nebeln ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 1
Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre als
Gemisch aus Luft und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln bilden kann.
Zone 2
Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre als Gemisch aus Luft
und brennbaren Gasen, Dämpfen oder Nebeln normalerweise nicht oder aber nur kurzzei-
tig auftritt.
Zone 20 Bereich, in dem explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke aus in der Luft enthal-
tenem brennbarem Staub ständig, über lange Zeiträume oder häufig vorhanden ist.
Zone 21 Bereich, in dem sich bei Normalbetrieb gelegentlich eine explosionsfähige Atmosphäre in
Form einer Wolke aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub bilden kann.
Zone 22 Bereich, in dem bei Normalbetrieb eine explosionsfähige Atmosphäre in Form einer Wolke
aus in der Luft enthaltenem brennbarem Staub normalerweise nicht oder aber nur kurzzei-
tig auftritt.

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