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CompAir DLT0407 Betriebsanleitung Seite 22

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3. Sicherheitsbestimmungen
Lärm
Schallschutz-Einrichtungen an der
Maschine/Anlage müssen während des
Betriebs in Schutzstellung sein.
Vorgeschriebenen, persönlichen Gehör-
schutz tragen! Vorsicht: Die Verstän-
digung zwischen Personen ist damit
eventuell gestört. Warnungen könnten
überhört werden. Aufsichtsführenden
informieren.
Das Wahrnehmungsvermögen kann
durch die Geräuschentwicklung und durch
das Tragen des Gehörschutzes beein-
trächtigt werden. Warnungen können
dadurch überhört werden. Ein entspre-
chendes umsichtiges Handeln aller ist
erforderlich.
Lärm, selbst wenn nicht sehr laut, kann
uns nervös und ärgerlich stimmen, und
nach längerer Zeit kann unser Nerven-
system schwere Schäden erleiden.
Deshalb ist ein abgesonderter Maschinen-
raum vorzuziehen, um den Lärm der
Maschinen aus der Werkstatt fern zu
halten.
Abhängig von der Maschinenanzahl in
einem Maschinenraum, kann der Lärm
sehr stark sein. Abhängig vom Schall-
druckpegel auf Stellen, an denen sich
Leute aufhalten, müssen folgende
Vorkehrungen getroffen werden:
unter 70 dB(A): Keine besondere Maß-
nahme
über 70 dB(A): Personen, welche sich
ständig im Raum befin-
den, müssen Ohren-
schutz tragen
unter 85 dB(A): Für gelegentliche Besu-
cher, welche sich nur
kurzzeitig im Raum
aufhalten, sind keine
besonderen Schutzmaß-
nahmen zu treffen.
über 85 dB(A):
Lärmgefährlicher Raum!
An jedem Eingang muss
sich ein Warnschild be-
finden, welches Perso-
nen darauf hinweist,
dass sie beim Betreten
des Raumes - selbst
wenn nur kurzzeitig -
Ohrenschutz tragen
müssen.
über 95 dB(A):
Die Warnschilder an den
Eingängen müssen ver-
vollständigt werden mit
der Empfehlung, dass
auch gelegentliche Besu-
cher Ohrenschutz tragen
müssen.
14
über 105 dB(A): Es müssen spezielle
Ohrenschützer, welche
der Lautstärke und spek-
tralen Zusammensetz-
ung des Lärms ange-
passt sind, zur Verfü-
gung stehen. An jedem
Eingang muss ein ent-
sprechendes Warnschild
angebracht werden.
Achten Sie auch darauf, dass der sich
durch Wände und Rahmen fortpflanzende
Lärm keinen zu hohen Geräuschpegel in
der Umgegend verursacht.
Öle, Fette und andere chemische
Substanzen
Beim Umgang mit Ölen, Fetten und
anderen chemischen Substanzen, die für
das Produkt geltenden Sicherheitsbestim-
mungen beachten!
Vorsicht beim Umgang mit heißen
Betriebs- und Hilfsstoffen (Verbrennungs-
bzw. Verbrühungsgefahr)!
Explosionsgefährdete Umgebungen
Das Betreiben der Verdichteranlage in
explosionsgefährdeten Bereichen ist
streng verboten! (Ausnahme: technisch
entsprechend modifizierte Sonderanlagen)
Hinweis
CompAir übernimmt keinerlei Verantwor-
tung für irgendeine Beschädigung und
Verletzung durch Nichtbefolgen dieser
Sicherheitsvorkehrungen oder Nichtbe-
achten der üblichen Sorgfalt und Vorsicht
bei der Handhabung, beim Betrieb, bei der
Wartung oder Reparatur, selbst wenn
diese nicht ausdrücklich in der Betriebs-
anleitung erwähnt sind.

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