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Verladen/Versetzen/Verfahren; Aufstellung/Starten Und Normalbetrieb - CompAir DLT0407 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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3. Sicherheitsbestimmungen

3.4 Verladen/Versetzen/Verfahren

Verladen/Versetzen
Alle losen Teile, welche beim Hochhe-
ben von Maschinen herabfallen können,
müssen zuerst entfernt oder befestigt
werden; drehbar montierte Teile wie Türen
usw. müssen „unbeweglich" gesichert
werden.
Zum Hochheben von schweren Teilen
müssen Hebezeuge und Lastenaufnahme-
Einrichtungen mit entsprechender Lei-
stungsfähigkeit verwendet werden, die
entsprechend den örtlichen Sicherheits-
vorschriften geprüft und genehmigt
worden sind.
Zum Hochheben von Maschinen oder
Maschinenteilen mit einer oder mehreren
Hebeöse(n) dürfen nur Haken oder
Schäkel verwendet werden, welche den
örtlichen Sicherheitsvorschriften
entsprechen. Kabel, Ketten oder Seile
dürfen niemals direkt an oder durch
Hebeösen angebracht werden.
Lasthaken, Hebeösen, Schäkel usw.
dürfen niemals verbogen werden und
müssen immer in gerader Linie mit der
Lastaufnahmeachse beansprucht werden.
Die Tragfähigkeit eines Hebezeuges ist
vermindert, wenn die Hebekraft winklig zur
Achse ausgeübt wird.
Für maximale Sicherheit und optimale
Leistung des Hebezeuges müssen alle
tragenden Teile möglichst senkrecht
beansprucht werden. Gegebenenfalls ist
zwischen Hebezeug und Last ein Träger
anzubringen. Lasten zuverlässig sichern.
Wenn schwere Lasten durch ein Hebe-
zeug befördert werden, ist es streng
verboten, sich unter der Last oder in der
Nähe aufzuhalten.
Die Last niemals am Hebezeug hängen
lassen.
Das Beschleunigen oder Verzögern der
Beförderung muss innerhalb der zulässi-
gen Grenzen bleiben.
Das Hebezeug ist so aufzustellen, dass
der Gegenstand senkrecht angehoben
wird. Falls dies nicht möglich ist, müssen
Vorkehrungen getroffen werden, um ein
Schwenken der Last zu vermeiden. So
kann man z.B. zwei Hebezeuge anwen-
den, beide mit einem Neigungswinkel
gegen die Senkrechte von nicht mehr als
30°.
Sachkundigen Einweiser für den Hebe-
vorgang bestimmen!
Maschinen nur gemäß Angaben der
Betriebsanleitung (Anschlagpunkte für
Lastaufnahmeeinrichtungen usw.)
fachgerecht mit Hebezeug anheben.
Nur geeignetes Transportfahrzeug mit
ausreichender Tragkraft verwenden.
Vor oder unmittelbar nach Ende der
Verladearbeit Maschine/Anlage gegen
unbeabsichtigte Lageveränderung sichern!
Entsprechenden Warnhinweis anbringen!
Vor Wiederinbetriebnahme Sicherungs-
Einrichtungen ordnungsgemäß entfernen!
Für Transportzwecke abzubauende
Teile vor Wiederinbetriebnahme sorgfältig
wieder montieren und befestigen!
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß
Betriebsanleitung verfahren!
Verfahren
Sicherstellen, dass die Luftbehälter
drucklos sind.
Stützeinrichtungen anheben und
sichern.
Sicherstellen, dass sich das Zugstan-
genauge in der Anhängerkupplung frei
bewegen kann.
Prüfen, ob die Zugdeichsel auf die
Kupplungshöhe des ziehenden Fahrzeu-
ges eingestellt ist.
Prüfen, ob der Aufbau geschlossen und
verriegelt sowie das Seil der Abreißbrem-
se an dem ziehenden Fahrzeug ange-
bracht ist.
Wenn vorhanden, die Kupplungen der
Druckluftbremse anschließen.
Prüfen, ob die Räder fest sitzen, die
Reifen sich in verkehrssicherem Zustand
befinden, der Reifendruck stimmt und die
Bremsen funktionieren.
Das Kabel für die Signal- und Beleuch-
tungseinrichtung anschließen. Die
Beleuchtung auf Funktion prüfen.
Die Handbremse lösen.
Vor dem Verfahren der Maschine stets
die unfallsichere Unterbringung des
Zubehörs kontrollieren!
Bei Befahren von öffentlichen Straßen,
Wegen und Plätzen die geltenden ver-
kehrsrechtlichen Vorschriften beachten
und ggf. Maschine vorher in den verkehrs-
rechtlich zulässigen Zustand bringen!
Niemals die maximale Schleppge-
schwindigkeit überschreiten. Länder-
spezifische Vorschriften beachten!
Bei schlechter Sicht und Dunkelheit
grundsätzlich Licht einschalten!
Beim Passieren von Unterführungen,
Brücken, Tunnels, Freileitungen usw.
immer auf ausreichenden Abstand achten!
Stets ausreichenden Abstand zu Bau-
grubenrändern und Böschungen halten!
Hänge nicht in Querrichtung befahren:
Arbeitsausrüstung stets in Bodennähe
führen (und nicht etwa auf die Karosserie
legen).
Im Gefälle Fahrgeschwindigkeit stets
den Gegebenheiten anpassen! Nie im,
sondern immer vor dem Gefälle, in die
niedrigere Fahrstufe schalten! Beim
Verlassen des Fahrsitzes grundsätzlich
die Maschine gegen unbeabsichtigtes
Wegrollen und unbefugtes Benutzen
sichern!
Jede Arbeitsweise unterlassen, die die
Standsicherheit der Maschine beeinträch-
tigt!
3.5 Aufstellung/Starten und
Normalbetrieb
Aufstellung
Neben der allgemeinen technischen
Betriebsweise gemäß den Vorschriften
der örtlichen Behörden wird auf folgende
Richtlinien besonders nachdrücklich
hingewiesen.
Vor dem Einschalten/Ingangsetzen der
Maschine/Anlage sicherstellen, dass
niemand durch die anlaufende Maschine/
Anlage gefährdet werden kann!
Die Anlage ist so aufzustellen, dass sie
ausreichend zugänglich und die erforder-
liche Kühlung gewährleistet ist. Niemals
den Lufteinlass versperren!
Die Luft-Ansaugöffnung ist so anzuord-
nen, dass keine gefährlichen Beimengun-
gen (entflammbare Lösemitteldämpfe etc.
aber auch Stäube und andere gefährliche
oder giftige Stoffe) angesaugt werden kön-
nen. Ähnliches gilt auch für Funkenflug.
Die Luftansaugöffnung ist so anzuord-
nen, dass lose Kleidung von Personen
nicht angesaugt werden kann.
Es ist sicherzustellen, dass die Drucklei-
tung vom Kompressor zum Luftnetz sich
infolge der Wärme ausdehnen kann und
nicht mit entflammbaren Materialien in
Kontakt kommt.
Die am Luftaustritt der Anlage ange-
schlossene Druckleitung muss
spannungsfrei angebracht sein.
Druckluftleitungen sind gemäß den
örtlichen Bestimmungen deutlich zu
kennzeichnen.
Sind in einem System mehrere Kom-
pressoren angeordnet, müssen hand-
betätigte Ventile installiert werden, um
jede Maschine einzeln absperren zu
können. Man sollte sich zum Absperren
von Drucksystemen nicht allein auf die
Wirksamkeit von Rückschlagventilen
verlassen.
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