Funktionale Sicherheit
9
Sicherheitstechnische Auflagen
9.3.4
Anforderungen an die Inbetriebnahme
9.3.5
Anforderungen an den Betrieb
190
Betriebsanleitung – MOVIDRIVE
•
Zum Nachweis der realisierten Sicherheitsfunktionen muss nach erfolgreicher In-
betriebnahme eine Überprüfung und Dokumentation der Sicherheitsfunktionen vor-
genommen werden (Validierung).
•
Dabei müssen die Einschränkungen zu den Sicherheitsfunktionen gemäß Kapitel
"Einschränkungen" berücksichtigt werden. Nicht sicherheitsbezogene Teile und
Komponenten, die das Ergebnis der Validierungsprüfung beeinflussen (z. B. Mo-
torbremse), müssen bei Bedarf außer Betrieb gesetzt werden.
•
Für den Einsatz des Applikationsumrichters in sicherheitsgerichteten Anwendun-
gen sind grundsätzlich Inbetriebnahmeprüfungen der Abschalteinrichtung und der
korrekten Verdrahtung durchzuführen und zu protokollieren.
•
Der Betrieb ist nur in den spezifizierten Grenzen der Datenblätter zulässig. Dies
gilt sowohl für die externe Sicherheitssteuerung als auch für den Applikationsum-
richter und zugelassene Optionen.
•
Die geräteinterne Diagnosefunktion ist bei dauerhaft freigegebenem oder dauer-
haft gesperrtem STO-Eingang eingeschränkt. Erst beim Pegelwechsel des STO-
Signals werden erweiterte Diagnosefunktionen durchgeführt. Daher muss die
Sicherheitsfunktion über den STO-Eingang für PL d gemäß EN ISO 13849-1 und
SIL 2 EN 61800-5-2 mindestens einmal in 12 Monaten und für bei PL e gemäß EN
ISO 13849-1 und SIL 3 EN 61800-5-2 mindestens einmal in 3 Monaten bei anlie-
gender Netzspannung angefordert werden, um eine vollständige Testabdeckung
zu erreichen. Dafür ist folgender Prüfablauf einzuhalten.
[3]
[2]
[4]
[1]
Maximal 12 Monate bei PL d/SIL 2
Maximal 3 Monate bei PL e/SIL 3
[2]
Interne Diagnose
[3]
High: kein STO
[4]
Low: STO aktiv
®
system
[1]
> 700 ms
[2]
> 700 ms
[2]
t
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