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Bauknecht 752 BPH 3013 R Bedienungsanleitung Seite 67

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... Kundendienst und Garantie
Die 12-monatige Vollgarantie
Gedeckte Leistungen:
Bauknecht übernimmt während 12 Monaten seit der ersten Inbetriebnahme die
Garantie für Mängelfreiheit und Funktionsfähigkeit des jeweiligen Gerätes. Die
Garantieleistungen umfassen Anreise, Arbeitszeit und Beratung durch den Techni-
ker sowie benötigte Ersatzteile und Administration.
Nicht gedeckte Leistungen:
Nicht gedeckt sind die Folgen äusserer Umstände, unsachgemässer Benutzung,
zweckentfremdeter oder gewerblich genutzter Geräte sowie normale Abnützung,
Folgeschäden (z.B. Wäschedefekte, etc.) und Glasbruch. Zusatzaufwendungen
für nicht direkt mit dem Servicefahrzeug erreichbare Standorte werden separat
verrechnet.
Ausführung der Reparaturen:
Reparaturen werden ausschliesslich durch den Bauknecht-Kundendienst selbst
oder durch einen von der Bauknecht AG autorisierten Service-Partner ausgeführt.
Zur Geltendmachung der gedeckten Leistungen genügt die Vorlage des Kaufnach-
weises anlässlich des Besuches des Technikers. Die Garantiefrist wird durch eine
Instandstellung nicht verlängert. Auf ersetzte Teile selbst gewährt Bauknecht ab
Einbaudatum wiederum 1 Jahr Garantie.
Geltungsbereich der Garantie:
Die Garantie gilt für Geräte, die in der Schweiz oder im Fürstentum Lichtenstein
in Betrieb sind. Für Geräte, die in einem anderen Land erworben wurden, werden
die Leistungen im Rahmen der jeweils landesüblichen Garantiebedingungen er-
bracht. Eine Verpflichtung zur Leistung der Garantie besteht nur dann, wenn das
Gerät den technischen Vorschriften der Schweiz oder des Fürstentum Lichtenstein
entspricht.
Schadenersatzansprüche, Gerichtsstand:
Schadenersatzansprüche, die über den Rahmen der vorgängig beschriebenen
Leistungen hinausgehen, werden nicht anerkannt. Gerichtsstand ist Lenzburg.
Aenderungen vorbehalten.
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