Gebrauchsanweisung Pflegebett Regia
2.1 B
P
EZEICHNUNG DER BENANNTEN
ERSONENGRUPPEN
In dieser Gebrauchsanweisung werden folgende Personengruppen benannt:
Betreiber
Betreiber (z. B. Klinikum, Krankenhaus, Träger von Pflegeheimen usw.) ist jede
natürliche
oder
juristische
Person,
die
Sachherrschaft
über
das
Bett
Regia besitzt. Der Betreiber hat die Verantwortung für den sicheren Betrieb
dieses Medizinproduktes.
Diese Verantwortung kann auch vom Betreiber übertragen werden an Dienst-
leister, die in seinem Auftrag tätig sind (Z.B. in Deutschland von den Betreibern
Krankenkassen an den Sanitätsfachhandel)
Anwender
Anwender (z. B. medizinisches Fachpersonal, Ärzte, Pflegepersonal, Betreuer/-
innen usw.) sind fachkundige Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung
oder Unterweisung berechtigt sind, dieses Bett eigenverantwortlich zu bedienen
oder an ihm Arbeiten zu verrichten, bzw. in die Handhabung des Bettes einge-
wiesen sind. Weiterhin können sie mögliche Gefahren erkennen, vermeiden und
den klinischen Zustand des Bewohners beurteilen.
Bewohner bzw. Patient
In dieser Gebrauchsanweisung wird als Bewohner bzw. Patient eine pflegebe-
dürftige, gebrechliche, kranke oder behinderte Person bezeichnet, die in die-
sem Bett liegt.
Bei Verwendung dieses Bettes in privater häuslicher Umgebung ist eine Einwei-
sung des nicht fachkundigen Bewohners bzw. Patienten in die für ihn wichtigen
Funktionen durch den Betreiber oder durch dessen Beauftragtenr erforderlich.
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