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Seitensicherungen; Spezielle Sicherheitshinweise Für Seitensicherungen - Burmeier Regia Gebrauchsanweisung

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Gebrauchsanweisung Pflegebett Regia
4.6 S
EITENSICHERUNGEN
4.6.1 Spezielle Sicherheitshinweise für Seitensicherungen
Seitensicherungen stellen einen geeigneten Schutz für Patienten bzw. Bewohner
gegen ungewolltes Herausfallen aus dem Bett dar. Sie sind jedoch nicht dazu
geeignet, ein beabsichtigtes Verlassen des Bettes zu verhindern.
Bei unsachgemäßer Anwendung ist eine erhebliche Bewohner-Gefährdung
durch Strangulation möglich. Beachten Sie daher in jedem Fall die folgenden
Hinweise.
 Verwenden Sie nur technisch einwandfreie, unbeschädigte
 Beurteilen und berücksichtigen Sie vor dem Einsatz von Sei-
 Verwenden Sie nur geeignete, nicht zu weiche Polsterauf-
 Wenn erhöhte Spezial-Matratzen (zur Prophylaxe oder The-
Seitensicherungen, die sicher einrasten!
tensicherungen den klinischen Zustand und die Besonder-
heiten beim Körperbau des jeweiligen Bewohners:
-
Ist der Bewohner z. B. sehr stark verwirrt oder sehr unru-
hig, verzichten Sie möglichst auf Seitensicherungen und
greifen Sie zu alternativen Sicherungsmaßnahmen wie
Bettschürzen usw.
-
Bei besonders kleinen, schmächtigen Bewohnern ist ge-
gebenenfalls ein zusätzlicher Schutz zur Verringerung der
Seitensicherung-Spaltabstände erforderlich. Verwenden
Sie dann z. B. Seitensicherungs-Schaumbezüge
(Zubehör), Fixiergurte usw. Nur so ist eine wirksame siche-
re Schutzfunktion gewährleistet und die Gefahr von Ein-
klemmen und Durchrutschen des Bewohners verringert.
lagen nach DIN 13014 mit einem Raumgewicht von mind.
40 kg/m³ und einer Höhe von mindestens 10 cm bis maxi-
mal 18 cm (siehe auch Kapitel 8).
rapie) wie z. B. Anti-Dekubitus- Matratzen eingesetzt wer-
den, sollte auch die wirksame Höhe der Seitensicherung
von mindestens 22 cm über der unbelasteten Matratze ge-
währleistet sein.
Wird dieses Maß nicht eingehalten, müssen Sie in eigener
Verantwortung und Risikobewertung je nach klinischem Zu-
stand des Bewohners eventuell zusätzliche/alternative ge-
eignete Schutzmaßnahmen ergreifen, wie z. B.:
-
zusätzliche Sicherungssysteme für den Patienten
-
regelmäßige, häufigere Kontrollen des Patienten
-
interne Dienstanweisungen für die Anwender
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