Der Einsatz von Rauchwarnmeldern ist
nach DIN 14676 geregelt.
Mindestausstattung
Schlafräume
•
Kinderzimmer
•
Gästezimmer
•
Flure und alle anderen Räume,
•
die als Fluchtweg dienen
Treppenhäuser von Einfamilienhäusern
•
Optimale Ausstattung
alle Wohn- und Hobbyräume
•
(außer in Berlin und Brandenburg,
hier ist eine Ausstattung ebenfalls
gesetzlich vorgeschrieben)
Heizungs- und Werkräume
•
Büro bzw. Arbeitszimmer
•
Keller
•
Dachboden
•
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Betriebsanleitung: PX-1C - Funk-Rauchwarnmelder
Ausstattung unter Vorbehalt
In Küchen sind Rauchwarnmelder nur zu
•
installieren, wenn Fehlalarme (z. B. durch
Wasserdampf) auszuschließen sind.
Nicht empfohlen
Badezimmer sind auf Grund der
•
hohen Entwicklung von Wasserdampf
von der Ausstattung mit Rauch-
warnmeldern ausgenommen.
4.1 Überwachungsfläche
Setzen Sie ein Gerät ein, wenn mindestens
einer der folgenden Punkte zutrifft:
Überwachungsfläche kleiner 60 m
•
und Raumhöhe kleiner 6 m
Deckenfelder (Höhe kleiner 20 cm)
•
bei Unterzügen (Fläche Decken-
felder kleiner 36 m
2
)
2
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