18 Transport, Verpackung und Entsorgung
18.1 Transport-Inspektion
Die Lieferung ist bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden
zu prüfen� Bei äußerlich erkennbarem Transportschaden ist die Lieferung nicht
oder nur unter Vorbehalt entgegen zu nehmen�
Der Schadensumfang ist auf den Transportunterlagen / Lieferschein des Trans-
porteurs zu vermerken� Eine Reklamation ist einzuleiten�
Verdeckte Mängel sind sofort nach Erkennen zu reklamieren, da Schadenersatz-
ansprüche nur innerhalb der Reklamationsfristen geltend gemacht werden können�
18.2 Verpackung
Die Verpackungsmaterialien sind nach umweltverträglichen und entsorgungstech-
nischen Gesichtspunkten ausgewählt und deshalb recycelbar� Die Verpackung ist
umweltgerecht zu entsorgen�
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