Windenstarts mit dem "SWING-Mistral" sind unter Einhaltung der
üblichen Vorschriften erlaubt.
d.h.
der Pilot muß für den Windenschlepp eine Ausbildung /
Prüfung
abgelegt haben
es muß eine zugelassene Schleppwinde verwendet werden.
der Windenfahrer muß eine Schleppausbildung haben, die
Gleitsegeln erfaßt.
Beim Windenstart den Schirm gefühlvoll steuern, und nicht
überbremsen (!).
Das
Luftsport-Gerätekennblatt
Betriebsanleitung
16
Windenstart
ist
Europa, Deutschland
Bestandteil
dieser