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Gewährleistung - Kessel NS 4 Anleitung Für Einbau, Bedienung Und Wartung

Fettabscheider zur selbstentsorgung
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Gewährleistung
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Gewährleistung
1. Ist eine Lieferung oder Leistung mangelhaft, so hat KESSEL nach Ihrer Wahl den Mangel durch Nachbesse-
rung zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl oder ist sie
wirtschaftlich nicht vertretbar, so hat der Käufer/Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder seine
Zahlungspflicht entsprechend zu mindern. Die Feststellung von offensichtlichen Mängeln muss unverzüglich, bei
nicht erkennbaren oder verdeckten Mängeln unverzüglich nach ihrer Erkennbarkeit schriftlich mitgeteilt werden.
Für Nachbesserungen und Nachlieferungen haftet KESSEL in gleichem Umfang wie für den ursprünglichen Ver-
tragsgegenstand. Für Neulieferungen beginnt die Gewährleistungsfrist neu zu laufen, jedoch nur im Umfang der
Neulieferung. Es wird nur für neu hergestellte Sachen eine Gewährleistung übernommen. Die Gewährleistungs-
frist beträgt 24 Monate ab Auslieferung an unseren Vertragspartner. § 377 HGB findet weiterhin Anwendung.
Über die gesetzliche Regelung hinaus erhöht die KESSEL AG die Gewährleistungsfrist für Leichtflüssigkeitsab-
scheider, Fettabscheider, Schächte, Kleinkläranlagen und Regenwasserzisternen auf 20 Jahre bezüglich Behäl-
ter. Dies bezieht sich auf die Dichtheit, Gebrauchstauglichkeit und statische Sicherheit. Voraussetzung hierfür ist
eine fachmännische Montage sowie ein bestimmungsgemäßer Betrieb entsprechend den aktuell gültigen Einbau-
und Bedienungsanleitungen und den gültigen Normen.
2. KESSEL stellt ausdrücklich klar, dass Verschleiß kein Mangel ist. Gleiches gilt für Fehler, die aufgrund man-
gelhafter Wartung auftreten. Hinweis: Das Öffnen von versiegelten Komponenten oder Verschraubungen darf nur
durch den Hersteller erfolgen. Andernfalls können Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen sein.
Stand 01.06.2010
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V 1.0

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