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Einsatz in explosionsgefährdeten
Bereichen gemäß FM und CSA
HINWEIS
— Weitere Informationen zur Ex-Zulassung der Geräte sind
den Ex-Prüfbescheinigungen (unter
www.abb.com/temperature) zu entnehmen.
— Je nach Ausführung gilt eine spezifische Kennzeichnung
gemäß FM bzw. CSA.
3.1
Ex-Kennzeichnung
FM Intrinsically Safe
Modell TTR200-L6
Control Drawing
Class I, Div. 1 + 2, Groups A, B, C, D
Class I, Zone 0, AEx ia IIC T6
FM Non-Incendive
Modell TTR200-L6
Control Drawing
Class I, Div. 2, Groups A, B, C, D
CSA Intrinsically Safe
Modell TTR200-R6
Control Drawing
Class I, Div. 1 + 2, Groups A, B, C, D
Class I, Zone 0, Ex ia Group IIC T6
CSA Non-Incendive
Modell TTR200-R6
Control Drawing
Class I, Div. 2, Groups A, B, C, D
8 OI/TTR200-DE Rev. B | TTR200
TTR200-L6H (I.S.)
TTR200-L6H (N.I.)
TTR200-R6H (I.S.)
TTR200-R6H (N.I.)
3.2
Montagehinweise
3.2.1
FM / CSA
Die Montage, Inbetriebnahme sowie die Wartung und
Reparatur von Geräten in explosionsgefährdeten Bereichen
darf nur von entsprechend ausgebildetem Personal
durchgeführt werden.
Der Betreiber muss grundsätzlich die in seinem Land
geltenden nationalen Vorschriften bezüglich Installation,
Funktionsprüfung, Reparatur und Wartung von elektrischen
Geräten beachten. (z. B. NEC, CEC).
3.2.2
IP-Schutzart des Gehäuses
Die Installation des Temperatur-Messumformers so ausführen,
dass mindestens die IP-Schutzart IP 20 gemäß IEC 60529
erreicht wird.
3.2.3
Elektrische Anschlüsse
Erdung
Falls aus Funktionsgründen eine Erdung des eigensicheren
Stromkreises durch Anschluss an den Potenzialausgleich
notwendig ist, darf die Erdung nur einseitig erfolgen.
Eigensicherheitsnachweis
Werden die Messumformer im eigensicheren Stromkreis
betrieben, ist gemäß IEC/EN 60079-14 sowie
IEC/EN 60079-25 ein Nachweis über die Eigensicherheit der
Zusammenschaltung zu führen.
Die Speisetrenner / PLS-Eingänge müssen über entsprechend
eigensichere Eingangsbeschaltungen verfügen, um eine
Gefährdung (Funkenbildung) auszuschließen.
Zum Nachweis der Eigensicherheit sind die elektrischen
Grenzwerte den Baumusterprüfbescheinigungen zu den
Betriebsmitteln (Geräte) zugrunde zu legen, einschließlich der
Kapazitäts- und Induktivitätswerte der Leitungen.
Der Nachweis der Eigensicherheit ist gegeben, wenn bei
Gegenüberstellung der Grenzwerte der Betriebsmittel folgende
Bedingungen erfüllt sind: