Anhang
9.3 Allgemeine Garantiebedingungen
Diese Garantie vom 01.09.2002 gewährt die Neue ELSA GmbH den Erwerbern von ELSA-Produkten
nach ihrer Wahl zusätzlich zu den ihnen zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüchen nach
Maßgabe der folgenden Bedingungen:
1
a)
b)
c)
2
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre ab Kaufdatum. Gesonderte Garantiezeit für Ihr Produkt finden Sie
unter www.elsa.de oder auf der Produktverpackung.
3
a)
b)
c)
d)
4
Jegliche Garantieansprüche sind insbesondere ausgeschlossen,
a)
b)
c)
d)
ELSA LAN DSL-Router 4P
Garantieumfang
Die Garantie erstreckt sich auf das gelieferte Gerät mit allen Teilen. Sie wird in der Form
geleistet, dass Teile, die trotz sachgemäßer Behandlung und Beachtung der Gebrauchsanwei-
sung aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern defekt geworden sind, nach Wahl
von ELSA kostenlos ausgetauscht oder repariert werden. Alternativ hierzu behält ELSA sich
vor, das defekte Gerät gegen ein Nachfolgeprodukt auszutauschen. Die Kosten für Material
und Arbeitszeit werden von ELSA getragen, nicht aber die Kosten für den Versand.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von ELSA über.
ELSA ist berechtigt, über die Instandsetzung und den Austausch hinaus technische Änderun-
gen (z. B. Firmware-Updates) vorzunehmen, um das Gerät dem aktuellen Stand der Technik
anzupassen. Hierfür entstehen dem Erwerber keine zusätzlichen Kosten. Ein Rechtsanspruch
hierauf besteht nicht.
Garantiezeit
Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler des Gerätes, so sind Garantieansprüche unver-
züglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Tagen geltend zu machen.
Transportschäden, die äußerlich erkennbar sind (z. B. Gehäuse beschädigt), sind unverzüglich
– ohne schuldhaftes Zögern – gegenüber der Transportperson und dem Absender geltend zu
machen. Äußerlich nicht erkennbare Schäden sind ebenfalls unverzüglich und ohne schuld-
haftes Zögern nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von drei Tagen nach Anliefe-
rung, schriftlich gegenüber der Transportperson und dem Absender zu reklamieren.
Der Transport zu und von der Stelle, welche die Garantieansprüche entgegennimmt und/oder
das instandgesetzte Gerät austauscht, geschieht auf eigene Gefahr und Kosten des Erwer-
bers.
Garantieansprüche werden nur berücksichtigt, wenn mit dem Gerät die Rechnung in Kopie
und auf Anforderung im Original vorgelegt wird und zuvor über den ELSA-Support eine RMA-
Nummer angefragt und erteilt wurde.
Ausschluss der Garantie
wenn die Seriennummer entfernt wurde;
wenn das Gerät durch den Einfluss höherer Gewalt oder durch Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit,
Stromschlag, Staub u.ä.) beschädigt oder zerstört wurde;
wenn das Gerät unter Bedingungen gelagert oder betrieben wurde, die außerhalb der techni-
schen Spezifikationen liegen;
wenn die Schäden durch unsachgemäße Behandlung – insbesondere durch Nichtbeachtung
der Systembeschreibung und der Betriebsanleitung – aufgetreten sind;
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