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e)
f)
g)
5
Stellt sich heraus, dass die gemeldete Fehlfunktion des Gerätes durch fehlerhafte Fremd-Hardware,
-Software, Installation oder Bedienung verursacht wurde, behält ELSA sich vor, den entstandenen
Prüfaufwand dem Erwerber zu berechnen.
6
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
7
a)
b)
wenn das Gerät durch hierfür nicht von ELSA ermächtigte Personen geöffnet, repariert oder
modifiziert wurde;
wenn das Gerät mechanische Beschädigungen irgendwelcher Art aufweist;
wenn der Garantieanspruch nicht gemäß „Abwicklung", Ziff. 3a) oder 3b) gemeldet worden
ist.
Bedienungsfehler
Ergänzende Regelungen
Die vorstehenden Bestimmungen regeln das Rechtsverhältnis zu ELSA abschließend.
Durch diese Garantie werden weitergehende Ansprüche, insbesondere solche auf Wande-
lung oder Minderung, nicht begründet. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem
Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z. B. bei Personenschäden oder
Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vor-
satzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von entgangenem Gewinn, mittel-
baren oder Folgeschäden.
Für Datenverlust und/oder die Wiederbeschaffung von Daten haftet ELSA in Fällen von leich-
ter und mittlerer Fahrlässigkeit nicht.
In Fällen, in denen ELSA die Vernichtung von Daten vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht
hat, haftet ELSA für den typischen Wiederherstellungsaufwand, der bei regelmäßiger und
gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherheitskopien eingetreten wäre.
Die Garantie bezieht sich lediglich auf den Erstkäufer und ist nicht übertragbar.
Gerichtsstand ist Aachen, falls der Erwerber Vollkaufmann ist. Hat der Erwerber keinen allge-
meinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder verlegt er nach Vertragsab-
schluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der
Bundesrepublik Deutschland, ist der Geschäftssitz von ELSA Gerichtsstand. Dies gilt auch,
falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt des Käufers im Zeitpunkt der Klageerhebung
nicht bekannt ist.
Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Das UN-Kaufrecht gilt im
Verhältnis zwischen ELSA und dem Erwerber nicht.
Sonstiges
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers aus dem mit uns geschlossenen Ver-
trag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der
anderen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anhang
ELSA LAN DSL-Router 4P