14. Garantieerklärung
Garantiefristen
Batterie: 6 Monate bei sachgerechter Handhabung/Ladeverhalten (s. unten)
Fahrzeugrahmen: 24 Monate
Elektronik: 12 Monate
Ladegerät: 12 Monate
Auf folgende Teile kann keine Garantie gegeben werden, da das Nutzungsverhalten
des Eigentümers den Verbrauch/Verschleiß bedingt:
Kohlebürsten
Bereifung
Armpolster
Sitz- und Rückenpolster
Sicherungen/Lämpchen
Karosserieteile auf Risse oder Beschädigungen
Garantieausschluss: Bei Anbringung von nicht durch den Hersteller freigegebenem
Zubehör erlöscht jegliche Garantie. Bei missbräuchlichem Nutzen erlöscht jegliche
Garantie.
Sachgerechtes und korrektes Ladeverhalten
14.1
Laden Sie die Batterie stets bevor eine völlige Entladung erfolgt ist. Eine Restkapa-
zität von > 20% ist für die Lebenserwartung ihrer Batterie wichtig.
Schließen Sie den jeweiligen Ladezyklus stets komplett ab, laden Sie also bitte
immer bis 100%.
In Phasen in denen Ihr Gerät längere Zeit steht trennen Sie im Idealfall die Batteri-
en vom Gerät und lagern Sie diese warm (25°C) und trocken.
Vor der ersten Fahrt nach einer längeren Pause laden Sie die Batterien bitte bis
100% und erst dann sollten Sie die Benutzung fortsetzen. Haben Sie keine Mög-
lichkeit die Batterien vom Gerät zu trennen, dann sollten Sie ca. alle 2 Wochen
den Ladezustand prüfen und bei einem Batteriestatus von ca. 25% eine Vollladung
durchführen.
Verwenden Sie nur das mitgelieferte Ladegerät.
Bei Fremdgeräten besteht Entflammungsgefahr!
Bei Fremdgeräten erlöscht jeglicher Garantieanspruch.
Durch Anwendung von Fremdgeräten kann die Batterie beschädigt werden.
15. Wiedereinsatz
Der CYRIUS ist für den Wiedereinsatz konzipiert. Bei der Weitergabe des E-Fahrers
denken Sie bitte daran sämtliche für eine sichere Handhabung notwendigen tech-
nischen Unterlagen dem neuen Nutzer zu übergeben. Der E-Fahrer muss durch
einen autorisierten Fachhändler gereinigt, ggf. desinfiziert und komplett überprüft
werden.
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DIETZ GmbH | CYRIUS E-Fahrer | VERSION 1.2.6. DE