9.2
Prüfprogramme
Durch Aktivieren verschiedener Prüfprogramme können
Sonderfunktionen an den Geräten ausgelöst werden.
Diese entnehmen Sie bitte im Detail der Tab. 9.5.
Die Prüfprogramme P.0 bis P.6 werden folgendermaßen
gestartet:
• Drücken Sie die Taste „+" und halten Sie diese ge-
drückt.
• Drücken Sie einmal die „Entstörtaste" oder schalten
Sie den Hauptschalter aus und wieder ein.
Nach ca. 5 Sekunden erscheint im Display P.0. Jetzt
können Sie die Taste „+" loslassen.
• Durch Betätigen der Taste „+" wird die Prüfprogramm-
nummer nach oben gezählt.
• Mit Betätigen der Taste „i" wird das Gerät nun in Be-
trieb genommen und das Prüfprogramm gestartet.
• Die Prüfprogramme können durch gleichzeitiges Betä-
tigen der Tasten „i" und „+" beendet werden. Die
Prüfprogramme werden auch beendet, wenn 15 Minu-
ten lang keine Taste betätigt wird.
Anzeige Bedeutung
1)
P.0
Prüfprogramm Entlüftung:
Der Heizkreislauf und der Warmwasserkreislauf werden
über das automatische Entlüftungsventil entlüftet (die
Kappe des automatischen Entlüftungsventils muss ge-
löst sein).
1 x Taste „i": Start Entlüftung Heizkreis
(Displayanzeige: HP)
2 x Taste „i": Start Entlüftung Speicherladekreis
(Displayanzeige: SP)
3 x Taste „i": Entlüftungsprogramm beenden
Die Heizungspumpe wird getaktet angesteuert Hinweis:
Entlüftungsprogramm läuft ca. 6,5 min.
P.1
Prüfprogramm Max.Last:
Das Gerät wird nach erfolgreicher Zündung und Kalib-
rierung mit Vollast betrieben.
P.2
Prüfprogramm Min.Last:
Das Gerät wird nach erfolgreicher Zündung und Kalib-
rierung mit Kleinstlast betrieben.
P.4
Prüfprogramm Reset Abgleichwerte: Die ermittelten
Korrekturfaktoren zur automatischen Gasanpassung
werden zurückgesetzt und bei der nächsten Wärmean-
forderung neu ermittelt.
P.5
Prüfprogramm STB (Sicherheitstemperaturbegrenzer):
Der Brenner wird mit maximaler Leistung ein- und die
Temperaturregelung ausgeschaltet, so dass das Gerät
unter Umgehung einer Regelabschaltung bis zum Errei-
chen der Abschalttemperatur des Sicherheitstempera-
turbegrenzers von 97 °C heizt.
P.6
Prüfprogramm VUV-Mittenstellung:
(nicht aktiv)
Tab. 9.5 Prüfprogramme
1)
Entlüften des Gerätekreises:
Ansteuerung der Heizungspumpe für 15 Zyklen: 15 s ein, 10 s
aus. Displayanzeige: HP oder SP.
Installations- und Wartungsanleitung ecoTEC exclusiv 0020052020_00
Störungsbeseitigung 9
Austausch von Bauteilen 10
9.3
Parameter auf Werkseinstellungen zurückset-
zen
Neben der Möglichkeit, einzelne Parameter von Hand
auf die in den Tabellen 9.2 und 9.3 angegebenen
Werksein stellungen zurückzusetzen, können Sie auch
alle Parameter gleichzeitig zurücksetzen.
• Ändern Sie in der 2. Diagnoseebene unter dem Dia-
gnosepunkt „d.96" den Wert auf 1 (siehe Kap. 9.1.2).
Die Parameter aller einstellbarer Diagnosepunkte ent-
sprechen nun den Werkseinstellungen.
10 Austausch von Bauteilen
Die nachfolgend in diesem Kapitel aufgeführten Arbei-
ten dürfen nur von einem qualifizierten Fach handwerker
durchgeführt werden.
• Verwenden Sie für Reparaturen nur Original-Ersatz-
teile.
• Überzeugen Sie sich vom richtigen Einbau der Teile
sowie von der Einhaltung ihrer ursprünglichen Lage
und Richtung.
10.1
Sicherheitshinweise
d
Gefahr!
Beachten Sie bei jedem Austausch von Bau-
teilen zu Ihrer eigenen Sicherheit und zur Ver-
meidung von Sachschäden am Gerät die nach-
folgenden Sicherheitshinweise.
• Nehmen Sie das Gerät außer Betrieb.
e
Gefahr!
Lebensgefahr durch Stromschlag!
Trennen Sie das Gerät vom Stromnetz, indem
Sie den Netzstecker ziehen (nur CH) oder das
Gerät über eine Trennvorrichtung mit mindes-
tens 3 mm Kontaktöffnung (z. B. Sicherungen
oder Leistungsschalter) spannungsfrei machen!
• Schließen Sie den Gasabsperrhahn und die Wartungs-
hähne im Heizungsvor- und -rücklauf.
• Schließen Sie den Wartungshahn in der Kaltwasserzu-
leitung.
• Entleeren Sie das Gerät, wenn Sie wasserführende
Bauteile des Gerätes ersetzen wollen!
• Achten Sie darauf, dass kein Wasser auf stromführen-
de Bauteile (z. B. die Elektronikbox) tropft!
• Verwenden Sie nur neue Dichtungen und O-Ringe!
• Führen Sie nach Beendigung der Arbeiten eine Prü-
fung auf Gasdichtheit und eine Funktionsprüfung
durch (siehe Kap. 8.12!
49