INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
Für einen störungsfreien Betrieb ist es wichtig das
Gerät horizontal auszurichten!
Geneigte oder unebene Standflächen führen zu
Funktionsbeeinträchtigungen. Nur die fachgerechte
Installation der Geräte garantiert volle Funktion. Bei
jeder Installation ist es notwendig die Türverriege-
lung zu überprüfen!
Schieben Sie einen wassergefüllten Gastronorm-
Behälter in das Gerät um die Ausrichtung zu kon-
trollieren.
Verletzungs-/ Verbrennungsgefahr für das
Bedienpersonal durch überlaufende heisse
Behälterinhalte beim Manövrieren auf
unebenen Böden!
5.1. Einstellung der Gerätetür
Das Gerät wurde im Werk geprüft und eingestellt. Durch den Transport kann
sich die Türposition verändern. Deshalb ist es bei der Installation nötig
die Türposition zu überprüfen und gegebenenfalls nachzustellen.
Bild IV.6: Gerätetüreinstellung
Die Türeinstellung muss so erfolgen, dass die obere Türkante parallel zur
oberen Gerätekante verläuft. Ebenso muss die linke Türkante parallel zum
Bedienfeld sein. So ist der Garraum dicht verschlossen und es entweicht
kein Dampf beim Garen. Die Tür muss ohne grossen Widerstand öffnen und
schliessen. Dies wird durch Einstellung an der oberen Türangel und dem
Schnappverschluss (Türschloss) erreicht. Vgl. Bild IV.6. Überprüfen Sie
die Justierung und das Schliessen der Tür auch bei hohen
Betriebstemperaturen (ca. 200 °C).
Prüfen Sie die korrekte Türeinstellung mit einem
Blatt Papier zwischen der Dichtung und der
geschlossenen Tür. Beim Herausziehen muss ein
leichter Widerstand vorhanden sein.
Die Türverriegelung muss stets fest verschraubt sein.
Andernfalls kann die Tür nicht mehr geöffnet
werden.
Für ungestörte Gerätefunktion und Langlebigkeit der
Türdichtung ist eine korrekte Türeinstellung sehr
wichtig! Die Justierung muss so erfolgen, dass sich
die Dichtung nur gering verformt und kein Dampf
beim Garen entweicht.
Nur fachgerechte Installation garantiert Sicherheit
und alle Funktionen. Der Nutzer ist verpflichtet eine
Überprüfung der Montage vor Inbetriebnahme durch-
zuführen. Nur qualifiziertes Fachpersonal oder Fir-
men sind zu diesen Arbeiten berechtigt!
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