INSTALLATIONS- UND BEDIENUNGSANLEITUNG
2.3 Stromanschluss
Die Geräte werden durch ein flexibles Kabel entsprechend CSN EN 33 2180
mit dem Hauptschalter oder der Steckdose verbunden. Montagehöhe 0,6
– 1,9 Meter über dem Boden oder der Bedienebene. Schalter oder Steckdo-
se sind nicht in der Lieferung enthalten. Beachten Sie länderspezifische
Vorschriften!
2.4 Wasseranschluss
Wasseranschluss in Trinkwasserqualität über Absperrventil ¾" Aussenge-
winde. Das Absperrventil muss leicht zugänglich sein. Das Ventil ist nicht
in der Lieferung enthalten.
Wasseranschluss - Technische Anforderungen
In der Regel muss ein Ionenfilter bzw. Wasseraufbereitung vorgeschaltet
werden. Prüfen Sie vor dem Wasseranschluss dessen Zusammensetzung und
die verwendete Aufbereitung / Desinfektion (AktivChlor (Cl2) / Ozon (O3),
Chlorid-Konzentration w(Cl-), Magnesium und Calzium Kationen (Wasser-
härte) c(Mg+Ca).
Weitere Wasseraufbereitungsarten sind:
Partikelfilter
Bei Wasser mit hoher Konzentration von Schwebestoffen (Partikel: Rost,
Sand, gelöste Ablagerungen...) verwenden Sie einen mechanischen Filter
mit Porengrösse 5-15 µm.
Aktivkohlefilter
Ist die Trinkwasserqualität nicht einwandfrei, bei mangelnder Desinfek-
tion, kein neutraler Geschmack, trüb, Chlorgeschmack, bzw. übersteigt die
Chlorkonzentration w(Cl2) die Werte 0,2 mg*kg-1 (=ppm), installieren Sie
einen Aktivkohlefilter.
Kationenaustausch = Wasserenthärter
Der Anschluss eines Kationenaustauschers empfiehlt sich bei auftretenden
Karbonatablagerungen bei Betrieb (enthalten kein Chlor) und ab einer
Wasserhärte über 0°. Wir empfehlen Systeme mit hoher Säurebindung
(H+ Ionen / stark saure Kationen). Natrium-Ionenaustauscher* für die
Weichwasseraufbereitung dürfen nicht verwendet werden. (* z.B. bei
Geschirrspülmaschinen)
Komplette Entmineralisierung von Trinkwasser
Bei sog. Chlorwasser-Typen mit einer Cl- Ionen Konzentration von 100-
150 mg*kg-1 (=150 ppm) muss eine vollständige Wasserentmineralisierung
durchgeführt werden (verschiedene Ionenfilter). Ziel ist die Reduktion
des Korrosionsrisikos der Geräteteile. Die Leitfähigkeit des aufbereiteten
Wassers soll ca. 50 µS*cm-1 betragen.
Bei Wasserhärte über 0°N ist es notwendig
eine Enthärter-Einheit vorzuschalten.
2.5 Abwasseranschluss
Leitungsquerschnitt beträgt 50 mm ( 40 mm bei 623 Gerät). Die durch-
schnittliche Abwassertemperatur beträgt 60 °C. Die Abwasserleitug muss
aus einem dauerhaft hitzebeständigen Material (PP, HT) bestehen. Der
Abfluss des Kombisteamers muss in einen offenem Kanal (Bild IV.13 u.
IV.15) oder direkt in der Ablaufleitung enden (Bild IV.14). Der Abfluss
muss mit einem Siphon ausgestattet sein.
2.6 Anforderungen nach EMC
Der Kombisteamer ist aus Sicht der Widerstandsfähigkeit gegen EMC
Einfluss entsprechend klassifiziert CSN EN 50082-1 (zwischen bewohn-
baren Räumen, Geschäftsräumen und Leicht-Industriezonen). Der Einfluss
darf nicht das Emissionslimit für Strahlung nach Norm CSN EN 50081-1
überschreiten.
3. Verpackung
Die Geräte sind ab Werk auf Paletten gepackt. Elektronische Bauteile und
Glasteile sind mit fünfschichtigem Karton geschützt. Die ganze Lieferung
ist mit Blasenfolie und einer Kartonhülle verpackt, die mit lösbaren Gurten
an der Palette befestigt ist.
Die Verpackung schützt die Ausrüstung gegen leichte Transporteinflüsse
und Staub. Sie schützt nur für kurze Zeit vor Regen. Auf diese Weise ver-
packte Kombisteamer können mit einem Gabelstapler transportiert werden.
Auf Wunsch des Transporteurs kann der Kombisteamer auch ohne Palette
geliefert werden. Jedoch müssen die Hinweise aus Kapitel 1 beachtet
werden.
Die Verpackung schützt nicht vor Beschädigung
durch scharfe oder stumpfe Objekte!
Die Verpackung schützt die Geräte nicht gegen
Vibrationen!
Prüfen Sie nach dem Auspacken die Lieferung auf
Vollständigkeit entsprechend dem Lieferschein.
Entfernen Sie alle Dokumente und Verpackungs-
mittel aus dem Geräteinneren!
Der Hersteller ist ermächtigt, entsprechend dem Statut 477/2001 Kodex,
(94/62/ES), die geschützte Handelsmarke Grüner-Punkt zu verwenden. D.
h. die Entsorgungskosten der Verpackung sind im Produktpreis enthalten.
4. Abfallentsorgung
In Übereinstimmung mit §10, Statut No. 185/2001 Kodex bezüglich Abfall,
verfahren Sie wie nachfolgend beschrieben.
4.1 Entsorgung des Verpackungsmaterials
•
Verkaufen Sie die Kartonage an Wertstoffsammler.
•
Entsorgen Sie die Kunststoffe nur in entsprechenden Sammel-
containern.
•
Verkaufen Sie die Paletten an Wiederverkäufer.
4.2 Entsorgung des Gerätes
•
Verkaufen Sie die Metallteile an Wertstoffsammler.
•
Geben Sie die Glasteile in den Glascontainer.
•
Geben Sie Isolationsteile und elektrische Bauteile an zu-
gelassene Entsorgungsunternehmen zurück.
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