Personelle Voraussetzung für die Nachprüfung von Gleitsegel, die von Dritten genutzt
werden und für Doppelsitzer:
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Eine für die Prüftätigkeit förderliche Berufsausbildung.
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Eine berufliche Tätigkeit von zwei Jahren bei der Herstellung oder Instandhaltung
von Gleitschirmen und Hängegleitern oder technisch ähnlichen Art, davon 6
Monate innerhalb den letzten 24 Monaten. In einem Herstellerbetrieb für
Luftsportgerät.
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Eine ausreichende, mindestens zweiwöchige typenbezogene Einschulung im
Betrieb des Herstellers oder Importeurs
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Eine typenbezogene Einweisung je Gerätetyp die jährlich zu verlängern ist.
Notwendige Unterlagen
Aktuelle Fassung der Nachprüfanweisung (Sicherstellung)
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Luftsportgeräte-Kennblatt
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Stückprüfprotokoll
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Vorangegangene Nachprüfprotokolle (nur bei weiteren Nachprüfungen)
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Wartungs-und Kalibrierunterlagen der Messgeräte
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Anweisungen des Herstellers zur Mängelbehebung
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Ggf.Lufttüchtigkeitsanweisungen
Prüfschritte
Identifizierung des Gerätes:
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Nach der Übergabe des Gleitsegels wird eine Sichtung des Fluggerätes
vorgenommen und das Gleitsegel anhand der offiziellen Herstellerunterlagen
identifiziert.
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Typenschild und Aufschriften sind auf Korrektheit, Vollständigkeit und Lesbarkeit zu
überprüfen
Sichtkontrolle der Kappe
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Das Ober-und Untersegel, Eintrittskante, Austrittskante, Rippen (inkl. evtl.
vorhandener V-Rippen), Zellzwischenwände, Nähte, Flares und Leinenloops
werden
auf
Beschichtung, Reparaturstellen und sonstige Auffälligkeiten untersucht. Das
Prüfergebnis ist im Nachprüfprotokoll festzuhalten.
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Bei Rissen an den Nähten und anderen Beschädigungen muss die Reparatur
unbedingt nur durch Originalersatzteile und durch originales Nahtbild erfolgen, kein
Kleben mit Klebesegel, Verwendung nicht originaler Ersatzteile u.s.w.
Risse,
Scherstellungen,
Dehnungen,
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(&(
Beschädigungen
der