Sicherheit
Elektrische Arbeiten dürfen nur von Elektrofachkräften durchgeführt werden. Elektrofachkräfte sind auf-
grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen
und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren
selbstständig zu erkennen. In Deutschland müssen Elektrofachkräfte die Bestimmungen der Unfallverhü-
tungsvorschrift DGUV Vorschrift 3 erfüllen (z. B. Elektroinstallateur-Meister). In anderen Ländern gelten
entsprechende Vorschriften, die zu beachten sind.
Bedienung und Wartung
Fachkenntnisse und Erfahrungen, die nach Einweisung durch den Verantwortlichen zur regelmäßigen Prü-
fung und zur Reinigung des Sicherheits-Sensors erforderlich sind.
Instandhaltung
Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Montage, der Elektro-Installation und der Bedienung und Wartung
des Sicherheits-Sensors entsprechend den oben aufgeführten Anforderungen.
Inbetriebnahme und Prüfung
• Erfahrungen und Fachkenntnisse zu Regeln und Vorschriften von Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und
Sicherheitstechnik, die nötig sind, um die Sicherheit der Maschine und der Anwendung des Sicher-
heits-Sensors beurteilen zu können - inklusive der dazu benötigten messtechnischen Ausrüstung.
• Zusätzlich wird zeitnah eine Tätigkeit im Umfeld des Prüfungsgegenstandes ausgeübt und der Kennt-
nisstand der Person wird durch kontinuierliche Weiterbildung auf dem Stand der Technik gehalten -
„Befähigte Person" im Sinne der deutschen Betriebssicherheitsverordnung bzw. anderer nationaler ge-
setzlicher Bestimmungen.
2.4
Haftungsausschluss
Die Leuze electronic GmbH + Co. KG haftet nicht in folgenden Fällen:
• Der Sicherheits-Sensor wird nicht bestimmungsgemäß verwendet.
• Sicherheitshinweise werden nicht eingehalten.
• Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen werden nicht berücksichtigt.
• Montage und elektrischer Anschluss werden nicht sachkundig durchgeführt.
• Einwandfreie Funktion wird nicht geprüft (siehe Kapitel 10 "Prüfen").
• Veränderungen (z. B. bauliche) am Sicherheits-Sensor werden vorgenommen.
2.5
Lasersicherheitshinweise
Laserklasse 1 für Wellenlängenbereich außerhalb 400 – 700 nm
HINWEIS
Zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der Laserstrahlung sind nicht nötig (augensicher).
LASERSTRAHLUNG – LASER KLASSE 1
Das Gerät erfüllt die Anforderungen gemäß IEC 60825-1:2014 / EN 60825-1:2014+A11:2021 für
ein Produkt der Laserklasse 1 sowie die Bestimmungen gemäß U.S. 21 CFR 1040.10 mit den
Abweichungen entsprechend der Laser Notice No. 56 vom 08.05.2019.
Ä Beachten Sie die geltenden gesetzlichen und örtlichen Laserschutzbestimmungen.
Ä Eingriffe und Veränderungen am Gerät sind nicht zulässig.
Das Gerät enthält keine durch den Benutzer einzustellenden oder zu wartenden Teile.
VORSICHT! Das Öffnen des Gerätes kann zu gefährlicher Strahlungsexposition führen!
Eine Reparatur darf ausschließlich von Leuze electronic GmbH + Co. KG durchgeführt wer-
den.
Leuze electronic GmbH + Co. KG
ACHTUNG
RSL210
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