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Leuze RSL 410 Originalbetriebsanleitung Seite 13

Sicherheits-laserscanner

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Sicherheit
2.4
Haftungsausschluss
Die Leuze electronic GmbH + Co. KG haftet nicht in folgenden Fällen:
• Der Sicherheits-Sensor wird nicht bestimmungsgemäß verwendet.
• Sicherheitshinweise werden nicht eingehalten.
• Vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendungen werden nicht berücksichtigt.
• Montage und elektrischer Anschluss werden nicht sachkundig durchgeführt.
• Einwandfreie Funktion wird nicht geprüft (siehe Kapitel 11 "Prüfen").
• Veränderungen (z. B. bauliche) am Sicherheits-Sensor werden vorgenommen.
2.5
Lasersicherheitshinweise
Laserklasse 1 für Wellenlängenbereich außerhalb 400 – 700 nm
HINWEIS
Zusätzliche Maßnahmen zur Abschirmung der Laserstrahlung sind nicht nötig (augensicher).
LASERSTRAHLUNG – LASER KLASSE 1
Das Gerät erfüllt die Anforderungen gemäß IEC 60825-1:2014 / EN 60825-1:2014+A11:2021 für
ein Produkt der Laserklasse 1 sowie die Bestimmungen gemäß U.S. 21 CFR 1040.10 mit den
Abweichungen entsprechend der Laser Notice No. 56 vom 08.05.2019.
Ä Beachten Sie die geltenden gesetzlichen und örtlichen Laserschutzbestimmungen.
Ä Eingriffe und Veränderungen am Gerät sind nicht zulässig.
Das Gerät enthält keine durch den Benutzer einzustellenden oder zu wartenden Teile.
VORSICHT! Das Öffnen des Gerätes kann zu gefährlicher Strahlungsexposition führen!
Eine Reparatur darf ausschließlich von Leuze electronic GmbH + Co. KG durchgeführt wer-
den.
2.6
Verantwortung für die Sicherheit
Hersteller und Betreiber der Maschine müssen dafür sorgen, dass Maschine und implementierter Sicher-
heits-Sensor ordnungsgemäß funktionieren und dass alle betroffenen Personen ausreichend informiert und
ausgebildet werden.
Art und Inhalt aller weitergegebenen Informationen dürfen nicht zu sicherheitsbedenklichen Handlungen
von Anwendern führen können.
Der Hersteller der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Sichere Konstruktion der Maschine und Hinweis auf etwaige Restrisiken
• Sichere Implementierung des Sicherheits-Sensors, nachgewiesen durch die Erstprüfung durch eine be-
fähigte Person
• Weitergabe aller relevanten Informationen an den Betreiber
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zur sicheren Inbetriebnahme der Maschine
Der Betreiber der Maschine ist verantwortlich für Folgendes:
• Unterweisung des Bedieners
• Aufrechterhaltung des sicheren Betriebs der Maschine
• Befolgung aller Vorschriften und Richtlinien zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
• Regelmäßige Prüfung durch befähigte Personen
Leuze electronic GmbH + Co. KG
ACHTUNG
RSL 410
13

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