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Nachlaufzeit Bei Inaktiver Lichtregelung; Inbetriebnahme/Abgleich Der Konstantlichtregelung - ABB i-bus KNX Produkthandbuch

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ABB i-bus
KNX
Planung und Anwendung
4.9.4

Nachlaufzeit bei inaktiver Lichtregelung

Diese Funktion ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es im Raum einen Präsenzmelder gibt.
Beispiel
Der Benutzer hat die Lichtregelung deaktiviert und den maximalen Helligkeitswert eingestellt. Er ver-
lässt den Raum und der Präsenzmelder schaltet die Beleuchtung aus. Kehrt der Benutzer nach kurzer
Zeit (innerhalb der einstellbaren Nachlaufzeit) zurück, wird die Beleuchtung automatisch wieder auf den
maximalen Helligkeitswert eingestellt und die Lichtregelung bleibt inaktiv. Der temporär durch den Be-
diener, z.B. durch Dimmen, eingestellte Sollwert bleibt erhalten.
Eine nähere Erläuterung finden Sie unter dem Parameter Nachlaufzeit der inaktiven Regelung in s
[0...65.535] im
4.9.5

Inbetriebnahme/Abgleich der Konstantlichtregelung

Die Inbetriebnahme der Konstantlichtregelung ist mit der endgültigen Raumausstattung durchzuführen.
Durch die Möbel und den Fußbodenbelag werden die lichttechnischen Eigenschaften, z.B. Reflexion und
Absorption, des Raums beeinflusst. Dies hat wiederum eine direkte Auswirkung auf den Helligkeitswert,
der vom Lichtfühler erfasst wird.
Wenn in einem noch nicht endgültig eingerichteten Raum die Konstantlichtregelung eingestellt wird und
danach Veränderungen im Raum vorgenommen werden, hat dies direkt Auswirkungen auf die
Lichtregelung. Dies kann im einfachsten Fall zu größeren Sollwertüber- oder -unterschreitungen führen. Im
Extremfall kommt es zu einer instabilen, schwingenden Lichtregelung.
Beim Abgleich der Konstantlichtregelung sind alle Leuchten, die vom DALI-Lichtregler direkt (Master) oder
indirekt (Slave) angesteuert werden, in den Abgleich mit einzubinden.
Wichtig
Die Reihenfolge des Tageslicht- und Kunstlichtabgleichs ist nicht beliebig. Vor dem Tageslichtabgleich
ist der Kunstlichtabgleich zwingend durchzuführen.
Vor dem Abgleichvorgang ist es empfehlenswert, zunächst den Lichtfühler auf Funktion zu prüfen.
Über die Bit-Kombination des Kommunikationsobjekts Status Sensoren (Nr. 9) wird angezeigt, ob eine
Helligkeit am Sensoreingang erkannt wird. Sollte dies nicht der Fall sein, kann die Sensorleitung entweder
verpolt/unterbrochen sein oder absolute Dunkelheit im Raum vorliegen. Nach der Überprüfung der
Lichtfühler, die für den Lichtregler relevant sind, ist die gewünschte Lichtregelung zu deaktivieren.
Dies kann z.B. durch ein Telegramm mit dem Wert 0 auf das Kommunikationsobjekt Funktion Regelung
aktivieren erfolgen. Jetzt kann, unabhängig von der Parametrierung des Lichtreglers, das Licht gedimmt
und eine beliebige Helligkeit eingestellt und mit dem Abgleich der Konstantlichtregelung begonnen
werden.
Parameterfenster - Gx Regeln
Bedienen, S. 107.
DLR/S 8.16.1M | 2CDC507100D0103 177

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