14.2.4
Sicherheitstechnische Kontrollen
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch fehlerhafte Kontrolle!
Sicherheitstechnische Kontrollen ausschließlich durch Kundendienstmitarbeiter bzw. autorisiertes Personal
(Erklärung des Herstellers) durchführen lassen.
Sicherstellen, dass die Sicherheitstechnische Kontrolle im Wartungs- und Instandhal- tungsprotokoll
eingetragen ist.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch defektes Bett!
Defektes Bett sofort instandsetzen lassen.
Bei nicht behebbaren Defekten Bett nicht benutzen.
Der Betreiber ist nach §6 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung verpflichtet, am Bett alle 12 Monate eine
Sicherheitstechnische Kontrolle durchführen zu lassen.
VDE 0751 bzw. IEC 601.1 enthalten die Merkmale für die Durchführung der STK.
Produkt: Image 3 bariatrisch
Version: 02
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