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Topcon KR-1 Bedienungsanleitung Seite 74

Automatisches keratorefraktometer
Inhaltsverzeichnis

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(5) Jegliches online oder durch Zustellung zugänglich zu machende Medium zwecks Erfüllung der Forderungen in diesem
Paragraphen darf von jeglicher Partei, die dies wünscht, mit wortgetreuem Inhalt verfügbar gemacht werden.
2. Wenn der Nutzer das Lizensierte Programm in Erfüllung des Parragraphen 6 des vorstehenden Artikels verbreitet, muss der Nutzer
alle folgenden Bedingungen erfüllen:
(1) Der Nutzer darf den Namen des Lizensierten Programms nicht ändern.
(2) Der Nutzer darf das Lizensierte Programme auf keine Weise abwandeln oder ändern.
(3) Der Nutzer muss eine Kopie dieser Vereinbarung mit dem Lizensierten Programm mitliefern.
3. DIESES LIZENSIERTE PROGRAMM WIRD VOM LIZENZGEBER "SO WIE ES IST" GELIEFERT UND JEGLICHE
GEWÄHRLEISTUNG FÜR JEGLICHES ABGELEITETE PROGRAMM EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BEGRENZT AUF DIE
GARANTIE FÜR TITEL, GESETZMÄSSIGKEIT, VERMARKTBARKEIT ODER NÜTZLICHKEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK
WIRD AUSGESCHLOSSEN: UNTER KEINERLEI UMSTÄNDEN KANN DER LIZENZGEBER FÜR IRGENDWELCHE DIREKTE,
INDIREKTE, UNVORHERGESEHENE, SPEZIELLE, AUSGEDEHNTE, EXEMPLARISCHE ODER ALS KONSEQUENZ
AUFTRETENDE SCHÄDEN (EINSCHLIESSLICH ABER NICHT BEGRENZT AUF BESCHAFFUNG VON ERSETZTEN GÜTERN
ODER SERVICES; SCHÄDEN DURCH SYSTEMFEHLER; VERLUST ODER BESCHÄDIGUNG BESTEHENDER DATEN ODER
PROGRAMME; ENTGANGENE GEWINNE) VERANTWORTLICH GEMACHT WERDEN. DIES GILT AUCH FÜR JEGLICHE
THEORETISCH DENKBARE VERANTWORTUNG, OB VERTRAGLICHER ART, STRIKTE VERANTWORTUNG ODER WEGEN
UNERLAUBTER HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT UND ÄHNLICHEN), DIE EVENTUELL DURCH DIE
INSTALLATION, VERWENDUNG, VERVIELFÄLTIGUNG ODER ANDERE NUTZUNGSARTEN DES LIZENSIERTEN ODER
JEGLICHEN ABGELEITETEN PROGRAMMS ODER DER INANSPRUCHNAHME JEGLICHER HIERMIT GEWÄHRTEN RECHTE
ENTSTEHEN KÖNNTEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.
4. Der Lizenzgeber hat keinerlei Verpflichtung zur Beantwortung irgendwelcher technischer Fragen oder Informationsanforderungen,
noch dazu, irgendwelche Nutzerunterstützung im Zusammenhang mit der Installation, Verwendung, Vervielfältigung oder
andersartigen Nutzung des Lizensierten oder des daraus Abgeleiteten Programms zu leisten.
Artikel 4 (Beendigung der Vereinbarung)
1. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beginnt in dem Augenblick, in dem der Nutzer das Lizensierte Programm erhält und läuft so lange,
wie der Nutzer ein jegliches Lizensiertes Programm auf beliebige Weise behält.
2. Ohne Beeinträchtigung der Festlegungen im vorstehenden Paragraphen erlischt diese Vereinbarung automatisch und ohne
Notwendigkeit einer Mitteilung sofort, wenn der Nutzer jegliche Festlegung in dieser Vereinbarung bricht. Im Falle einer solchen
Beendigung darf der Nutzer das Lizensierte oder jegliches Abgeleitete Programm nicht mehr länger verwenden, vervielfältigen oder
anderweitig nutzen. Eine solche Beendigung beeinträchtigt nicht die Rechte jeglicher anderer Nutzer, die das Lizensierte oder
Abgeleitete Programm von dem Nutzer erhalten, welcher diese Vereinbarung bricht.
Artikel 5 (Gerichtsstand)
1. IPA kann jederzeit überarbeitete bzw. neue Versionen dieser Lizens veröffentlichen. In solchen Fällen kann der Nutzer entweder
diese Vereinbarung oder eine spätere Version dieser als Grundlage für die Verwendung, Vervielfältigung und andere Nutzung oder
Verbreitung des lizensierten oder abgeleiteten Programms auswählen. Jegliche anderen hier nicht aufgeführte Angelegenheiten
unterliegen der Urheberrechtsgesetzgebung Japans sowie allen anderen auf sie zutreffenden Gesetze und Verordnungen Japans.
2. Diese Vereinbarung ist im Hinblick auf die japanischen Gesetze zu deuten.
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WARTUNG

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