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Ipa Font Lizenzvereinbarung V1 - Topcon KR-1 Bedienungsanleitung

Automatisches keratorefraktometer
Inhaltsverzeichnis

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IPA FONT LIZENZVEREINBARUNG V1.0

Der Lizenzgeber stellt das lizensierte Programm (wie im Artikel 1 weiter unten definiert) unter den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung
("Vereinbarung") zur Verfügung. Jegliche Nutzung, Vervielfältigung oder Verbreitung des lizensierten Programms bzw. jegliche Nutzung der
durch diese Vereinbarung entstehenden Rechte des Nutzers (wie im Artikel 1 weiter unten definiert), bedeutet das Einverständnis des
Nutzers mit dieser Vereinbarung.
Artikel 1 (Definitionen)
1. Der Begriff "Digitales Font-Programm" bezeichnet ein Computerprogramm, das Schriftsätze (Fonts) enthält oder zum Rendern oder
Darstellen von Schriftsätzen verwendet wird.
2. "Lizensiertes Programm" bedeutet, dass ein Digitales Font-Programm vom Lizenzgeber unter dieser Vereinbarung zur Nutzung
freigegeben wurde.
3. Ein "Abgeleitetes Programm" ist ein digitales Font-Programm, das als Ergebnis der Änderung, Erweiterung, partiellen Löschung oder
jeglicher anderen Anpassung eines Teils oder eines ganzen Lizensierten Programms entsteht. Dies gilt auch, wenn ein neu digitales
Font-Programm durch die Einbindung eines Teils oder des gesamten lizensierten Programms oder von Schriftsätzen aus einer
digitalen Dokumentendatei mit oder ohne Änderung der übernommenen Information erstellt wird.
4. "Digitaler Inhalt" bezieht sich auf dem Endbenutzer in der Form von digitalen Daten zur Verfügung gestellten Produkten,
einschließlich Video, bewegten bzw. unbewegten Bildern, TV-Programmen oder anderen ausgestrahlten Inhalten und Produkten mit
Texten, Bildern, Fotos, graphischen Symbolen und Ähnlichen.
5. Eine "Digitale Dokumentendatei" ist jegliche Datei im PDF- oder einem anderen Format, die mit beliebigen Softwareprogrammen
erstellt wurde, in welche ein Teil oder das gesamte Lizensierte Programm eingebettet wird oder welche dieses in der Datei zur
Darstellung des Schriftsatzes ("Embedded Fonts") enthält. Eingebettete Schriftsätze werden nur zur Darstellung der Schriftzeichen in
der jeweiligen digitalen Dokumentendatei verwendet, in welche diese eingebettet sind. Sie sind von den Dateien der Digitalen Font-
Programme dahingehend zu unterscheiden, dass letztere auch zur Darstellung von Schriftzeichen außerhalb der jeweiligen digitalen
Dokumentendatei in der Lage sind.
6. Der Begriff "Computer" umfasst in dieser Vereinbarung auch die Server.
7. "Vervielfältigung und andere Nutzung" bedeutet Vervielfältigung, Transfer, Verbreitung, Überlassung, öffentliche Übertragung,
Präsentation, Ausstellung, Adaptation und jegliche andere Art von Nutzung.
8. Ein "Nutzer" ist jegliche Person, die das unter dieser Vereinbarung lizensierte Programm erhält, auch solche, die es von einem
anderen Nutzer erhalten.
Artikel 2 (Lizenzvergabe)
Der Lizenzgeber erteilt dem Nutzer eine Lizenz zur Nutzung des lizensierten Programms in jeglichem Land unter Einhaltung aller
Bedingungen dieser Vereinbarung. Alle diesem Lizensierten Programm unterliegenden Rechte verbleiben jedoch beim Lizenzgeber. Diese
Vereinbarung berechtigt in keiner Weise zur Übertragung jeglicher vom Lizenzgeber gehaltenen Rechte am Lizensierten Programm an den
Nutzer, die nicht ausdrücklich darin genannt werden. Dies gilt auch für die Rechte an Warenzeichen, Handelsnamen oder Servicemarken.
1. Der Nutzer darf das Lizensierte Programm auf einer beliebigen Anzahl Computer installieren und es im Sinne dieser Vereinbarungen
nutzen.
2. Der Nutzer darf das Lizensierte Programm mit oder ohne Änderung für Drucksachen oder in digitalem Inhalt als ein Ausdruck von
Charaktertexten oder Ähnlichem verwenden.
3. Der Nutzer darf die in Übereinstimmung mit dem vorstehenden Paragraphen erstellten Drucksachen und digitalen Inhalte für
kommerzielle und nicht kommerzielle Zwecke sowie in jeglicher medialen Form einschließlich und nicht begrenzt auf deren
Ausstrahlung, Verbreitung und jeder Art von Speicherung vervielfältigen und anderweitig nutzen.
4. Will ein Nutzer eingebette Fonts aus einer digitalen Dokumentendatei extrahieren, um ein abgeleitetes Programm zu erstellen,
unterliegt auch dieses abgeleitete Programm dem Inhalt dieser Vereinbarung.
5. Führt ein Nutzer eine Vervielfältigung oder andersartige Nutzung einer digitalen Dokumentendatei durch, in welcher eingebettete
Fonts des Lizensierten Programms nur zum Rendern des Digitalen Inhalts innerhalb dieser digitalen Dokumentendatei verwendet
werden, ist dieser Nutzer dabei an keine weiteren Verpflichtungen durch diese Vereinbarung gebunden.
6. Der Nutzer darf das Lizensierte Programm als solches unverändert vervielfältigen und diese Kopien übertragen, öffentlich zugänglich
machen sowie das Lizensierte Programm auf andere Weise an Dritte für kommerzielle oder nicht kommerzielle Zwecke unter
Beachtung des Inhalts des Artikels 3 Paragraph 2 verbreiten ("Redistribute").
7. Der Nutzer darf ein Abgeleitetes Programm im Rahmen der obigen Bedingungen für das Lizensierte Programm erstellen, nutzen,
vervielfältigen und/oder verbreiten, vorausgesetzt, er folgt den Festlegungen im Artikel 3 Parragraph 1 für die Verbreitung des
abgeleiteten Programms.
Artikel 3 (Begrenzungen)
Die durch den vorstehenden Artikel erteilte Lizenz unterliegt folgenden Begrenzungen:
1. Wird ein Abgeleitetes Programm gemäß Paragraph 4 und 7 des vorstehenden Artikels verbreitet, müssen folgende Bedingungen
erfüllt werden:
(1) Zusammen mit dem Abgeleiteten Programm muss auch folgendes verbreitet, online verfügbar gemacht oder über
Zustellungsmedien gegen die Erstattung von Kosten zugänglich gemacht werden, die die Gesamtkosten für die Zustellung,
Speichermedien und Handhabungsgebühren nicht überschreiten:
(a) Eine Kopie des Abgeleiteten Programms und
(b) alle weiteren durch das Font-Entwicklungsprogramm im Verlauf der Entwicklung des Abgeleiteten Programms erstellte
Dateien, die zur weiteren Veränderung des Abgeleiteten Programms genutzt werden können, falls vorhanden.
(2) Weiterhin müssen mit dem Programm Möglichkeiten verbreitet werden, die es dem Nutzer des Abgeleiteten Programms
ermöglichen, dieses durch das unter dieser Lizenz herausgegebene Lizensierte Programm (das "Original-Programm") zu
ersetzen. Solche Möglichkeiten können sein, eine Differenzdatei zum Original-Programm oder Anweisungen mitzuliefern, die
eine Methode für den Austausch des Abgeleiteten Programms gegen das Original-Programm beschreiben.
(3) Der Nutzer muss das Abgeleitete Programm laug den Begriffen und unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizensieren.
(4) Niemand darf den Namen des Lizensierten Programms als Programm-, Font- oder Dateinamen des Abgeleiteten Programms
verwenden oder einschließen..
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