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SeaDoo GTI series Bedienungsanleitung Seite 154

2009
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5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Das Sea-Doo Jet-Boot des Modelljahrs 2009 muss vom ersten Eigentümer neu
und ungebraucht bei einem Vertragshändler/Lieferant gekauft werden, der die
Berechtigung für den Vertrieb von Sea-Doo Jet-Booten in dem Land hat, in dem
der Verkauf erfolgte;
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen Vertragslieferanten/Vertrags-
händler registriert worden sein;
– Das Sea-Doo Jet-Boot des Modelljahrs 2009 muss innerhalb des EWR von ei-
nem Bürger eines EWR-Staates gekauft werden;
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich,
damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner
Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss die Nutzung des Sea-Doo Jet-Bootes beim Auftreten eines ab-
normalen Zustandes beeenden. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten
nach Auftreten eines Material- oder Herstellungsfehlers einem autorisierten BRP
Vertragshändler/Lieferant davon Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahr-
zeug verschaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde
muss seinem autorisierten BRP Vertragshändler/Lieferant einen Beweis über den
Kauf des Fahrzeugs vorlegen und vor der Reparatur das Reparaturformular unter-
schreiben, damit diese unter die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten
Garantie ausgetauschten Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nationaler und lokaler Gesetzgebung
in Ihrem Land.
7. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während der Garantiezeit alle defekten Teile nach
seinem alleinigen Ermessen, wenn dieser Defekt auf Materialfehler zurückzu-
führen ist oder sich bei normalem Gebrauch, normaler Wartung und normalem
Service eingestellt hat. BRP ersetzt alle diese Teile durch neue SEA-DOO-Origi-
nalteile, ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, bei jedem zugelassenen
BRP Vertragshändler/Lieferant. Ein Anspruch wegen Verletzung der Garantiebe-
stimmungen ist kein Grund für die Annullierung oder Rückgängigmachung des
Verkaufs eines Sea-Doo Jet-Bootes an den Eigentümer.
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