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SeaDoo GTI series Bedienungsanleitung Seite 149

2009
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5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Die Sea-Doo Jetboote des Modelljahrs 2009 müssen vom ersten Eigen-
tümer neu und ungebraucht bei einem BRP Vertragshändler/Lieferant
gekauft werden, der die Berechtigung für den Vertrieb von Sea-Doo
Jetbooten in dem Land hat, in dem der Verkauf erfolgte (im Folgenden
"BRP-Vertragslieferant/-Vertragshändler");
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Sea-Doo Jetboot des Modelljahrs 2009 muss ordnungsgemäß durch einen
autorisierten BRP-Vertragslieferanten/-Vertragshändler registriert worden sein;
– Das Sea-Doo Jet-Boot Modelljahr 2009 muss in dem Land oder der Union von
Ländern, in dem/der der Käufer seinen Wohnsitz hat, gekauft worden sein;
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich,
damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner
Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss die Nutzung des Sea-Doo Jet-Bootes beim Auftreten eines
abnormalen Zustandes beeenden. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen
nach Auftreten eines Material- oder Herstellungsfehlers einem autorisierten
BRP-Vertragslieferanten/-Vertragshändler davon Mitteilung machen und ihm
Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur
geben. Der Kunde muss dem BRP-Vertragslieferanten/-Vertragshändler auch
den Kaufbeleg für das Produkt vorlegen und vor Beginn der Reparatur den Re-
paratur-/Arbeitsauftrag unterschreiben, damit die Reparatur unter die Garantie
fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile gehen in das
Eigentum von BRP über.
7. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG AUF
GARANTIELEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während der Garantiezeit alle defekten Teile nach
seinem alleinigen Ermessen, wenn dieser Defekt auf Materialfehler zurückzu-
führen ist oder sich bei normalem Gebrauch, normaler Wartung und normalem
Service eingestellt hat. BRP ersetzt alle diese Teile durch neue BRP-Originalteile,
ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, bei jedem zugelassenen BRP
Vertragshändler/Lieferant. Ein Anspruch wegen Verletzung der Garantiebe-
stimmungen ist kein Grund für die Annullierung oder Rückgängigmachung des
Verkaufs eines Sea-Doo Jet-Bootes an den Eigentümer.
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