3. Teile mit Auswirkung auf die Abgasemission und Eingang für Abgaskontrolle
(siehe nachstehende Liste) sind während VIERUNDZWANZIG (24) AUFEINAN-
DERFOLGENDEN MONATEN ODER 200 BETRIEBSSTUNDEN DES MOTORS
gedeckt, je nachdem, was zuerst eintritt.
TEIL MIT AUSWIRKUNG AUF DIE ABGASEMISSION
Gashebel-Positionsfühler (TPS)
Lufttemperatursensor (ATS)
Luftdrucksensor (APS)
5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
– Die Sea-Doo Jetboote des Modelljahrs 2009 müssen vom ersten Eigentümer
neu und ungebraucht bei einem BRP Vertragshändler gekauft werden, der die
Berechtigung für den Vertrieb von Sea-Doo Jetbooten in dem Land hat, in dem
der Verkauf erfolgte (im Folgenden "BRP Vertragshändler");
– Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss abge-
schlossen und dokumentiert sein;
– Das Sea-Doo Jetboot des Modelljahrs 2009 muss ordnungsgemäß durch einen
autorisierten BRP Vertragshändler registriert worden sein;
– Das Sea-Doo Jetboot des Modelljahrs 2009 muss in dem Land gekauft worden
sein, in dem der Käufer wohnt;
– Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden. BRP behält sich das Recht vor, die Garantie
nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die Wartungs-
arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
Sind die oben erwähnten Bedingungen nicht erfüllt, wird BRP die beschränkte
Garantie ablehnen - für private wie auch kommerzielle Nutzer. Solche Einschrän-
kungen sind erforderlich, damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als
auch die Sicherheit seiner Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss die Nutzung des Sea-Doo Jet-Bootes beim Auftreten eines
abnormalen Zustandes beeenden. Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Tagen
nach Auftreten eines Material- oder Herstellungsfehlers einem autorisierten BRP
Vertragshändler davon Mitteilung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug ver-
schaffen und damit Gelegenheit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss dem
BRP Vertragshändler auch den Kaufbeleg für das Produkt vorlegen und vor Beginn
der Reparatur den Reparatur-/Arbeitsauftrag unterschreiben, damit die Reparatur
unter die Garantie fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten
Teile gehen in das Eigentum von BRP über.
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