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SeaDoo GTI series Bedienungsanleitung Seite 150

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5. BEDINGUNGEN FÜR DIE ÜBERNAHME
DER GARANTIE
Die Garantie gilt nur dann, wenn jede der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
• Das SEA-DOO JETBOOT des Modelljahrs 2008 muss vom ersten Eigentümer
neu und ungebraucht bei einem Vertragshändler gekauft werden, der die
Berechtigung für den Vertrieb von SEA-DOO JETBOOTEN in dem Land hat,
in dem der Verkauf erfolgte;
• Die von BRP vorgeschriebenen Inspektionen vor der Lieferung muss
abgeschlossen und dokumentiert sein;
• Das Produkt muss ordnungsgemäß durch einen Vertragslieferanten/Vertrags-
händler registriert worden sein;
• Das SEA-DOO JET-BOOT Modelljahr 2008 muss in dem Land oder der Union
von Ländern, in dem/der der Käufer seinen Wohnsitz hat, gekauft worden sein.
• Die routinemäßigen Wartungsarbeiten müssen zur dauerhaften Übernahme
der Garantie, wie in der Bedienungsanleitung beschrieben, in den richtigen
Zeitabständen ausgeführt werden.
Garantie nur dann zu übernehmen, wenn eine Prüfung ergeben hat, dass die
Wartungsarbeiten ordnungsgemäß ausgeführt wurden.
BRP wird diese beschränkte Garantie gegenüber einem Eigentümer bei privater
Nutzung oder bei gewerblicher Nutzung nicht übernehmen, wenn die vorstehen-
den Bedingungen nicht erfüllt sind. Solche Einschränkungen sind erforderlich,
damit BRP sowohl die Sicherheit seiner Produkte als auch die Sicherheit seiner
Kunden und der Öffentlichkeit schützen kann.
6. VORAUSSETZUNGEN ZUM ERHALT DER
GARANTIEÜBERNAHME
Der Kunde muss innerhalb von zwei (2) Monaten nach Auftreten eines Material-
oder Herstellungsfehlers einem autorisierten BRP Vertragshändler davon Mittei-
lung machen und ihm Zugang zu dem Fahrzeug verschaffen und damit Gelegen-
heit zu einer Reparatur geben. Der Kunde muss seinem autorisierten BRP Ver-
tragshändler einen Beweis über den Kauf des Fahrzeugs vorlegen und vor der
Reparatur das Reparaturformular unterschreiben, damit diese unter die Garantie
fällt. Alle infolge dieser beschränkten Garantie ausgetauschten Teile gehen in
das Eigentum von BRP über. Die Meldefrist richtet sich nach anwendbarer nati-
onaler und lokaler Gesetzgebung in Ihrem Land.
7. VERPFLICHTUNGEN VON BRP IN BEZUG
AUF GARANTIELEISTUNGEN
BRP repariert und/oder ersetzt während der Garantiezeit alle defekten Teile nach
seinem alleinigen Ermessen, wenn dieser Defekt auf Materialfehler zurückzu-
führen ist oder sich bei normalem Gebrauch, normaler Wartung und normalem
Service eingestellt hat. BRP ersetzt alle diese Teile durch neue SEA-DOO Origi-
nalteile, ohne Material- oder Arbeitszeit zu berechnen, bei jedem zugelassenen
BRP Vertragshändler.
BRP behält sich das Recht vor, Produkte von Zeit zu Zeit zu verbessern oder zu
verändern, ohne dass eine Verpflichtung eingegangen wird, zuvor hergestellte
Produkte zu modifizieren.
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BRP behält sich das Recht vor, die

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