LOSFAHREN
Bekleidung
Der Bootsführer und Mitfahrer müs-
sen eine von der Küstenwache zuge-
lassene Schwimmweste (PFD) tragen,
die für die Benutzung auf dem Jet-
Boot geeignet ist.
Der Bootsführer und die Passagiere
sollten bruchsichere Schutzbrillen zur
Hand haben, wenn die Bedingungen
während der Fahrt diese erfordern
oder wenn sie gewünscht werden.
Wind, Wasserspritzer und Geschwin-
digkeit können dazu führen, dass
Augen tränen und die Sehfähigkeit
eingeschränkt wird.
Der Bootsführer und Mitfahrer auf
Jet-Booten müssen Schutzkleidung
tragen. Das beinhaltet:
– Eine Neoprenhose oder dicke,
dicht gewebte, eng anliegende
Kleidung, die einen angemesse-
nen Schutz bietet.
fahrershorts sind beispielsweise
nicht ausreichend. Bei einem Sturz
ins Wasser oder durch Aufhalten
in der Nähe der Strahlpumpendüse
kann es durch in Körperhohlräume
gelangtes Wasser zu schweren
inneren
Verletzungen
Normale Schwimmbekleidung bie-
tet keinen angemessenen Schutz
gegen das gewaltsame Eindringen
von Wasser in die Körperöffnungen
des Unterleibs von Männer und
Frauen.
– Schuhwerk, Handschuhe und Au-
genschutz/Brille werden ebenfalls
empfohlen. Ein Schutz der Füße
durch leichte, flexible Schuhe ist
ratsam.
Damit wird das Verlet-
zungsrisiko durch das Auftreten auf
scharfe Objekte unter Wasser ver-
mindert.
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Dünne Rad-
kommen.
SICHERHEITSINFORMATIONEN
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