Diese Maschine ist nicht explosionsgeschützt.
Sie darf nicht in Bereichen betrieben werden, in denen die spezifischen Anforderun-
gen im Bezug auf den Explosionsschutz anzuwenden sind.
Dies sind zum Beispiel die Anforderungen zur "bestimmungsgemässen Verwendung
in explosionsgefärdeten Bereichen" nach der ATEX--- Richtlinie 94/9/EU.
2.3
Elektrische Sicherheit
Achtung!
2.4
Ersatzteile
Die Verwendung von KAESER Originalteilen gewährleistet einen sicheren und zuverlässi-
gen Betrieb der Kompressoranlage.
2.5
Umweltschutz
Kondensatableitung
Austauschteile, Betriebs--- und Hilfsstoffe
Die elektrische Installation eines Kompressors muß den Anforderun-
gen der Europäischen Normen EN 1012 Teil 1 und EN 60 204 Teil 1 ent-
sprechen, gegebenenfalls sind örtliche Vorschriften der Elektroener-
gieversorgungsunternehmen zu berücksichtigen.
Kompressoranlagen müssen mit einer eigenen Hauptbefehlseinrich-
tung ausgerüstet sein, durch deren Betätigen Beginn und Ende der
Energiezufuhr bestimmt werden können.
Hauptbefehlseinrichtungen können Hauptschalter oder Steckverbin-
dungen sein.
Für das Betreiben des Kompressors sind deshalb bauseits folgende
Maßnahmen durchzuführen:
Kompressoranlagen mit einem Antriebsmotor größer 3 kW und Strom-
stärken größer 16 A müssen mit einem abschließbaren Hauptschalter
(siehe EN 60 204 Teil 1 P 5.3) und vorgeschalteten Sicherungen ausge-
rüstet werden.
Der Hauptschalter ist entsprechend dem maximalen Nennstrom I
(siehe Kapitel 1.4) auszulegen.
Angaben für die Größe der notwendigen Kabelquerschnitte und Vorsi-
cherungen siehe Kapitel 1.4.
Kompressoranlagen mit einem Antriebsmotor kleiner 3 kW und Strom-
stärken kleiner 16 A können mit einer Steckverbindung ausgerüstet
werden.
Das bei der Verdichtung der Luft anfallende Kondensat, ist über ge ---
eignete Ableiter in Sammelbehälter zu leiten und vorschriftsgemäß,
entsprechend den Umweltschutzbestimmungen, zu entsorgen.
Die beim Betrieb der Kompressoranlage anfallenden verbrauchten Be-
triebs--- und Hilfsstoffe sowie Austauschteile, sind entsprechend den
Umweltschutzbestimmungen zu entsorgen.
Sicherheit
N
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