11.
Hinweis an Endbenutzer im Dienst der US-Regierung: Diese Software ist ein "Commercial Item"
(Kommerzielles Gut) wie in 48 C.F.R. 2.101 definiert, und beinhaltet die Bestandteile "Commercial Computer
Software" (Kommerzielle Computersoftware) und "Commercial Computer Software Documentation"
(Kommerzielle Computersoftware-Dokumentation) wie in 48 C.F.R. 12.212 als solche bezeichnet. In
Übereinstimmung mit 48 C.F.R. 12.212 und 48 C.F.R. 227.7202-1 bis 227.7202-4 wird die Software den
Endbenutzern im Dienste der US-Regierung nur mit den dort festgelegten Rechten zur Verfügung gestellt.
12.
Hiermit setzen wir Sie davon in Kenntnis, dass diese Vereinbarung Adobe Systems Incorporated, eine
Delaware Corporation mit Sitz in 345 Park Avenue, San Jose, CA 95110-2704 ("Adobe"), als- Drittanbieter mit
einbezieht, soweit die Vereinbarung die Verwendung von Software, Fonts, Schriften und entsprechenden
Warenzeichen durch den Lizenznehmer betrifft. Die entsprechenden Bestimmungen betreffen ausdrücklich
auch Adobe und können neben Konica auch von Adobe verlangt werden.
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